Baulasten
Die Baulast stellt in Ihrer täglichen Praxis ein wichtiges Instrument dar, um eine Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben zu ermöglichen. Der richtige Umgang will aber gelernt sein. Gerade an die Bestimmtheit von Baulasten stellt die Rechtsprechung erhöhte Anforderungen.
Die landesgesetzlichen Regelungen zur Baulast sind nicht umfassend, sodass daher bei Ihrer Arbeit Spezialfälle auftreten, die eine gesonderte Lösung erfordern. Das Seminar soll aufzeigen, wie Sie mit einer systemgerechten Handhabung auch anspruchsvolle Fallgestaltungen rechtmäßig handhaben werden können.
Neben dem einschlägigen Grundwissen soll das Seminar insbesondere auf Ihre konkreten Fallgestaltungen eingehen und Lösungen aufzeigen. Zudem wird der Unterschied zu zivilrechtlichen Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten erläutert.
Die landesgesetzlichen Regelungen zur Baulast sind nicht umfassend, sodass daher bei Ihrer Arbeit Spezialfälle auftreten, die eine gesonderte Lösung erfordern. Das Seminar soll aufzeigen, wie Sie mit einer systemgerechten Handhabung auch anspruchsvolle Fallgestaltungen rechtmäßig handhaben werden können.
Neben dem einschlägigen Grundwissen soll das Seminar insbesondere auf Ihre konkreten Fallgestaltungen eingehen und Lösungen aufzeigen. Zudem wird der Unterschied zu zivilrechtlichen Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten erläutert.
1. Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
2. Was ist zulässiger Inhalt einer Baulast?
3. Welche Formerfordernisse gelten?
4. Wann ist die Baulast amtsseitig zu löschen?
5. Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen für wen?
6. Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Sicherungsmöglichkeiten (Bürgschaft, Sicherheitsleistung, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit) bestehen?
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-50084-011, anerkannt.
2. Was ist zulässiger Inhalt einer Baulast?
3. Welche Formerfordernisse gelten?
4. Wann ist die Baulast amtsseitig zu löschen?
5. Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen für wen?
6. Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Sicherungsmöglichkeiten (Bürgschaft, Sicherheitsleistung, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit) bestehen?
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-50084-011, anerkannt.
Termin
26.06.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.537-OS
Online-Seminar
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Zoom
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- Dr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Führungskräfte und Beschäftigte der Bau- und Planungsämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, der Rechtsämter, Vermessungsingenieursberuf Ausübende, Architekturschaffende und Bauingenieursberuf Ausübende im öffentlichen Dienst
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.