Fortbildungsprogramm

Betreuungsrecht und vorrangige andere Hilfen – Sozialrechtliche Hilfsmöglichkeiten

Veranstaltungsziele

Die Betreuungsrechtsreform sollte einen Paradigmenwechsel darstellen. Der Vorrang der Unterstützung im Rahmen der Leistungsverwaltung vor einer staatlich verordneten Bestellung eines rechtlichen Betreuers wurde klarstellend in das Gesetz aufgenommen.

Ist eine Sozialleistung vorhanden und hat der kranke Mensch einen bedarfsdeckenden Zugang dazu, darf entweder überhaupt keine rechtliche Betreuung angeordnet werden oder zumindest nicht in diesem Aufgabenbereich.
Welche Sozialleistungen in Betracht kommen ist häufig nicht einfach zu beantworten.
Es gibt ein vermeintliches Nebeneinander verschiedener Leistungen, welches angeblich nur von Spezialisten verstanden wird.

In der Veranstaltung wird eine systematischer, verstehender Überblick über das Leistungsspektrum der Sozialgesetzbücher vermittelt. Diese sind für die Arbeit der Betreuungsbehörde nach § 8 BtOG zur Betreuungsvermeidung sowie nach § 11 BtOG zur Ermittlung im gerichtlichen Verfahren essenziell. Erläutert wird der Allgemeine Teil des SGB (SGB I) sowie die besonderen Leistungstatbestände, aber es werden auch Ausflüge zum PsychKG sowie zu anderen Möglichkeiten der Bedarfsdeckung begleitet.

Beide Dozenten haben als Experten den Gesetzgeber bei der Betreuungsrechtsreform von der Erstberatung des Gesetzes bis zur Verkündung begleitet. Ihre ständige Spruchtätigkeit befasst sich unter anderem gerade mit den durch die Gesetzesreform veränderten Umständen.

Inhalte

1. Grundzüge des Betreuungsrechts, insbesondere Betreuungsrechtsreform 2023
2. Überblick über das gesamte Sozialrecht, insbesondere Unterscheidung von Antragsleistungen und Kenntnisleistungen
3. Krankenversicherungsrecht
4. Hilfen für Langzeitarbeitslose
5. Hilfen für Menschen mit Behinderung
6. Hilfen für ältere Menschen
7. Vernetzungen vorhandener Hilfen

Termin

Termin
05.05.2026, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte von Betreuungsbehörden, Beratungsstellen, Krankenhaussozialdiensten, Sozialdiensten von Heimen und Leistungsträger nach den Sozialgesetzbüchern

Gebühr

190,00 € 180,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388