Betreuungsrechtsreform 2023 – Reform oder Reförmchen? Wo hinkt die Wirklichkeit dem Recht noch hinterher?
Zum 01.01.2023 trat die Neufassung des Betreuungsrechts in Kraft. Viele Prinzipien des Erwachsenenschutzes wurden ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Neben der Änderung des BGB und wichtigen Vorschriften der ZPO wurde insbesondere das SGB I geändert und das BtBG durch das BtOG abgelöst. Insbesondere die Aufgaben der Betreuungsbehörden haben sich dadurch verändert.
Die Vermeidung der rechtlichen Betreuung und der Vorrang der Unterstützung wird nach Einschätzung der Praxis noch lange Zeit in, weil die bestehenden Strukturen noch nicht aufgebaut sind und noch nicht alle Vorschriften wirklich bei den Anwendenden angekommen sind. Das betrifft die Leistungsverwaltung, Kliniken und stationäre Einrichtungen, Assistenzdienstleister, aber auch Betreuungsbehörden und – leider auch – Betreuungsgerichte.
Die Veranstaltung beschreibt die Grundzüge des Betreuungsverfahrens und geht dabei auf die Veränderungen im Prozess sowie strukturelle Verbesserungen im Erwachsenenschutz ein.
Vorgestellt werden die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zur neuen Rechtslage.
Die Veranstaltung eignet sich sowohl für komplette Neulinge als auch für erfahrene Akteure. Diskutiert werden soll insbesondere, welche Erwartungen in das Gesetz sich bewahrheitet haben, und wo es in der Praxis noch Probleme mit der Umsetzung gibt.
Die Vermeidung der rechtlichen Betreuung und der Vorrang der Unterstützung wird nach Einschätzung der Praxis noch lange Zeit in, weil die bestehenden Strukturen noch nicht aufgebaut sind und noch nicht alle Vorschriften wirklich bei den Anwendenden angekommen sind. Das betrifft die Leistungsverwaltung, Kliniken und stationäre Einrichtungen, Assistenzdienstleister, aber auch Betreuungsbehörden und – leider auch – Betreuungsgerichte.
Die Veranstaltung beschreibt die Grundzüge des Betreuungsverfahrens und geht dabei auf die Veränderungen im Prozess sowie strukturelle Verbesserungen im Erwachsenenschutz ein.
Vorgestellt werden die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zur neuen Rechtslage.
Die Veranstaltung eignet sich sowohl für komplette Neulinge als auch für erfahrene Akteure. Diskutiert werden soll insbesondere, welche Erwartungen in das Gesetz sich bewahrheitet haben, und wo es in der Praxis noch Probleme mit der Umsetzung gibt.
1. Grundzüge des Erwachsenenschutzes
2. Gegenüberstellung altes und neues Recht
3. Änderung der gerichtlichen Arbeit
4. Änderung und Verstärkung der Tätigkeit der Betreuungsbehörde
- Vollmachtsfrage
- Ehegattenvertretung
- Vorrangige sozialrechtliche Hilfen
5. Übergreifende Verfahrensregeln
6. Ausblick
2. Gegenüberstellung altes und neues Recht
3. Änderung der gerichtlichen Arbeit
4. Änderung und Verstärkung der Tätigkeit der Betreuungsbehörde
- Vollmachtsfrage
- Ehegattenvertretung
- Vorrangige sozialrechtliche Hilfen
5. Übergreifende Verfahrensregeln
6. Ausblick
Termin
06.02.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.266-OS
Online-Seminar
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Zoom
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- Lars Mückner
Richter am Amtsgericht, Familiengericht und Betreuungsgericht, Dozent für Betreuungsrecht
Leistungsverwaltung nach dem SGB, Betreuungsbehörden, Krankenhaussozialdienste, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst, rechtliche Betreuungspersonen und Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen sowie Träger von Ambulanten Leistungen
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