Fortbildungsprogramm

Cold Cases im UVG - Altfälle rechtssicher aufarbeiten

Veranstaltungsziele

Nicht nur aufgrund der Reform zum 01.07.2017 fehlte in vielen Unterhaltsvorschusskassen die Zeit, um die Heranziehung gem. § 7 UVG effektiv fortzusetzen. Die Prioritäten lagen auf der Bewilligung. Dennoch gilt es auch unbearbeitete Vorgänge zu sichten, zu priorisieren und werthaltige Forderungen zu sichern oder aussichtslose Vorgänge zu archivieren.
In diesem Seminar bietet der Dozierende aus eigener praktischer Erfahrung Lösungsansätze für eine strukturierte und rechtssichere Bearbeitung von Altfällen.

Inhalte

1. Systematische Herangehensweise zur Aufarbeitung von Altakten
2. Analyse des Bearbeitungsstands
3. Ermitteln der aktuellen Forderungshöhe
4. Rechtssichere Zahlungsvereinbarungen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil
5. Umgang mit Ausfallleistungen nach dem UVG
6. § 7a UVG und seine Auswirkungen auf die Forderungen und die Sachbearbeitung
7. Verjährung und Verwirkung
8. Checkliste zur Ermittlung bisher ungenutzter Heranziehungsmöglichkeiten
9. Niederschlagung von Forderungen unterhalb und oberhalb der Ermächtigungsgrenze

Termin

Termin
15.04.2026, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Oliver Endlein
    Mitarbeiter im Fachbereich Jugend, Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung

Zielgruppe

Beschäftgite in Unterhaltsvorschusskassen

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388