Das Widerspruchsverfahren nach der VwGO
Durch §110 Justizgesetz NRW ist der Katalog der Sachbereiche, in denen vor Erhebung einer Klage zunächst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist, erweitert worden. Der Ablauf dieses Verfahren soll vorgestellt bzw. vertieft werden.
1. Grundzüge und Ablauf des Widerspruchverfahrens
2. Wirkung des Widerspruchs
3. Geltungsbereich und Ausnahmen vom Vorverfahren (§110 Justizgesetz NRW)
4. Widerspruchsbescheid und Abhilfebescheid
5. Kostenentscheidung
6. Rechtsbehelfsbelehrung
2. Wirkung des Widerspruchs
3. Geltungsbereich und Ausnahmen vom Vorverfahren (§110 Justizgesetz NRW)
4. Widerspruchsbescheid und Abhilfebescheid
5. Kostenentscheidung
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Termin
12.03.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.659
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Susanne Matthes-Bredelin
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Beschäftigte in der Verwaltung, die über Antragsbegehren entscheiden und für die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens zuständig oder in der Klagesachbearbeitung sind