Fortbildungsprogramm

Denkmalrecht – Rechtliche Grundlagen für Bodendenkmäler nach dem neuen Denkmalschutzgesetz NRW

Schwerpunkt: Bodendenkmäler

Veranstaltungsziele

Das Bodendenkmalrecht gilt als der „Exot“ des Denkmalrechts. Es ist erfahrungsgemäß schwierig sich neben der Befassung mit den anstehenden Fällen in diesem speziellen Rechtsgebiet einen Überblick zu verschaffen. Am 01.06.2022 ist in Nordrhein-Westfalen zudem ein neues Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten, welches umfassende Änderungen und Neuerungen aufweist.

Das Seminar schafft Grundlagen für den Umgang mit bodendenkmalrechtlichen Fragestellungen auf Grundlage des neuen Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor allem folgende Themen werden Gegenstand der Veranstaltung sein:

Inhalte

1. Neuer Aufbau des Denkmalschutzgesetzes NRW
2. Welche Änderungen ergeben sich im Rahmen des Verfahrens und der Zuständigkeiten?
3. Was bedeutet das deklaratorische System für Bodendenkmäler in der Praxis?
4. Was ist ein vermutetes Bodendenkmal im Sinne des § 2 Abs. 5 DSchG NRW?
5. Welche Maßnahmen sind welcher Erlaubnispflicht unterworfen (§ 15 DSchG NRW)?
6. Was ist unter der Zuverlässigkeit im Sinne des § 15 Abs. 4 DSchG NRW zu verstehen?
7. Was gilt bei der Entdeckung von Bodendenkmälern?
8. Wer erwirbt Eigentum an einem Bodendenkmal?
9. Die Zerstörung des Bodendenkmals – der bodendenkmalrechtliche Extremfall (§ 15 Abs. 2 DSchG NRW, § 27 DSchG NRW)
10. Was ist für den Verursacher zumutbar i. S. d. § 27 DSchG NRW?
11. Was gilt in einem konzentrierten Verfahren nach § 15 Abs. 7 i. V. m. § 9 Abs. 4 DSchG NRW?
12. Welche Änderungen ergeben sich bei der Führung der Denkmalliste?
13. Auskunfts- und Duldungspflichten nach § 26 DSchG NRW
14. Das UNESCO Welterbe, § 37 DSchG NRW
15. Gewinnung von Bodenschätzen nach § 39 DSchG NRW
16. Bußgeldvorschriften nach § 41 DSchG NRW
17. Übergangsvorschriften § 43 DSchG NRW

Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschtsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-500084-005, anerkannt.

Termin

Termin
31.03.2025, 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.531-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

  • Dr. Bianca Petzhold
    Landesoberverwaltungsrätin, Justiziarin Amt für Bodendenkmalpflege, Assessorin

Zielgruppe

Beschäftigte der Denkmalschutzbehörden, Bauaufsichtsbehörden und Rechtsämter

Voraussetzung

PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.

Gebühr

160,00 € 152,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388