Fortbildungsprogramm

Die Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 5a VwVG NRW iVm § 284 AO

Erwerb der Berechtigung zur Abnahme der Vermögensauskunft nach Nr. 5.2.3.7 VV VwVG NRW

Veranstaltungsziele

Die Abnahme der Vermögensauskunft durch die Vollstreckungsbehörde eröffnet neue Möglichkeiten, mit dem Schuldner doch noch eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen oder aber bei fragwürdigen Angaben des Schuldners zu seinem Vermögen direkt nachzufragen. Insbesondere das neue Verfahren kann für die Schuldner große Nachteile bedeuten, die ihm ohne ein persönliches Gespräch gar nicht bewusst sind. Zur Abnahme der Vermögensauskunft ist der Leiter der Vollstreckungsbehörde befugt und jede Person, die er mit dieser Aufgabe beauftragt.

Mit dieser Fortbildung werden die gem. Nr. 5.2.3.7 VV VwVG NRW erforderliche Kenntnisse zur Abnahme der Vermögensauskunft erworben.

Inhalte

1. Ablauf des Verfahrens der Abnahme der Vermögensauskunft
2. Vermögensauskunft vs Informationsermittlung
3. Wann setzt man das Verfahren sinnvoll ein?
4. Selbst erledigen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen?
5. Unterschiede zwischen den Vorschriften der ZPO und der AO/VwVG NRW

Termin

Termin
02.07.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.444

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte (Innen- und Außendienst) aus den Vollstreckungsstellen, die nach dem VwVG NRW vollstrecken

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388