Die Brandschutzvorschriften der Landesbauordnung NRW – Grundlagenseminar
In diesem Grundlagenseminar werden die Prüfgrundlagen der Landesbauordnung NRW in den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren vermittelt. Die Veranstaltung richtet sich auch an Berufsbeginnende und Quereinsteigende, die nicht schwerpunktmäßig mit Brandschutzbestimmungentäglich arbeiten, aber die Grundkenntnisse vermittelt bekommen möchten.
1. Rechtsgrundlagen der Allgemeinen Gefahrenabwehr
2. Begriffsdefinitionen
3. Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
4. Zuständigkeiten der am Bau Beteiligten
5. Grundlagen des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes
6. Bauvorlagen nach Bauprüfverordnung
7. Ablauf des Bauantragsverfahrens bezüglich des Brandschutzes
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur,Innenarchitektur, Landschaftsarichtektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-500084-003, anerkannt.
2. Begriffsdefinitionen
3. Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
4. Zuständigkeiten der am Bau Beteiligten
5. Grundlagen des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes
6. Bauvorlagen nach Bauprüfverordnung
7. Ablauf des Bauantragsverfahrens bezüglich des Brandschutzes
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur,Innenarchitektur, Landschaftsarichtektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-500084-003, anerkannt.
Termin
22.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.526
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dietmar Grabinger
Bauingenieur, Oberbrandrat - Michael Hamacher
staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
Beschäftigte von Bauaufsichtsbehörden, Hochbaubehörden und verwandten Behörden sowie Entwurfsverfassende