Die Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen als (mögliche) Opfer von Misshandlung und/oder sexuellen Übergriffen
Beschäftige von Jugendämtern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe werden häufig mit unklaren, diffusen Verdachtsmomenten konfrontiert. Manchmal kommt es unverhofft zu spontanen Äußerungen von Kindern, auf die es adäquat zu reagieren gilt. In anderen Konstellationen werden Angaben von Dritten getätigt, die noch substanziiert werden müssen. Der ASD hat die Aufgabe, im Rahmen von Verdachtsklärung Kinder anzuhören, aber die Gesprächsführung, das Erheben und das Einordnen kindlicher Aussagen stellen besondere Anforderungen, denn in Verdachtsfällen sexuellen Kindesmissbrauchs finden sich oft keine objektiven, eindeutigen Hinweise als die Aussage des Kindes oder Jugendlichen. Dies betrifft teils auch Fälle von Kindesmisshandlung sowie anderer kindeswohlschädlicher Handlungen.
Ziel dieses Seminars ist es, den Beschäftigten des ASD Wissen und Kompetenzen im Hinblick auf die Befragung von Kindern zu vermitteln. Dabei soll neben der Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten auch aufgezeigt werden, wo die Grenzen liegen und wann andere Fachleute hinzuzuziehen sind (u. a. zur Vermeidung von Mehrfachbefragungen und Suggestion). Aussagen von Kindern sind nur dann gerichtsverwertbar, wenn suggestive Einflüsse so gering wie möglich gehalten werden. Aber auch im Rahmen der Jugendhilfe – ohne Hinzuziehung des Gerichts – ist für die optimale Hilfeplanung eine möglichst offene, hypothesengeleitete Befragung essenziell.
Eine umfangreiche Literaturliste und vertiefende Informationen werden ausgehändigt.
Ziel dieses Seminars ist es, den Beschäftigten des ASD Wissen und Kompetenzen im Hinblick auf die Befragung von Kindern zu vermitteln. Dabei soll neben der Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten auch aufgezeigt werden, wo die Grenzen liegen und wann andere Fachleute hinzuzuziehen sind (u. a. zur Vermeidung von Mehrfachbefragungen und Suggestion). Aussagen von Kindern sind nur dann gerichtsverwertbar, wenn suggestive Einflüsse so gering wie möglich gehalten werden. Aber auch im Rahmen der Jugendhilfe – ohne Hinzuziehung des Gerichts – ist für die optimale Hilfeplanung eine möglichst offene, hypothesengeleitete Befragung essenziell.
Eine umfangreiche Literaturliste und vertiefende Informationen werden ausgehändigt.
Der Theorieteil des Seminars umfasst u. a. Themen wie
1. Herstellung einer kindgerechten Gesprächsatmosphäre
2. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse bezüglich Aussagefähigkeiten von Kindern
3. Besonderheiten im Denken von Kindern
4. Kindliche Sexualentwicklung
5. Dokumentation von Anhörungen
Methodisch kommen neben dem Fachvortrag
1. Gruppenarbeit (Hypothesenbildung, Erstellung von Gesprächsleitfäden)
2. Falldiskussionen und
3. vor allem Rollenspiele zur Anwendung, bei denen das theoretische Wissen anhand authentischer Fälle praktisch eingeübt wird.
1. Herstellung einer kindgerechten Gesprächsatmosphäre
2. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse bezüglich Aussagefähigkeiten von Kindern
3. Besonderheiten im Denken von Kindern
4. Kindliche Sexualentwicklung
5. Dokumentation von Anhörungen
Methodisch kommen neben dem Fachvortrag
1. Gruppenarbeit (Hypothesenbildung, Erstellung von Gesprächsleitfäden)
2. Falldiskussionen und
3. vor allem Rollenspiele zur Anwendung, bei denen das theoretische Wissen anhand authentischer Fälle praktisch eingeübt wird.
Termin
07.10.2025, 09:00 Uhr – 08.10.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.300
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Hannah Cosler
Rechtspsychologische Sachverständige, M.Sc. Rechtspsychologie
Beschäftigte des ASD und von Jugendhilfeeinrichtungen