Die tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG (Verfahren und Bescheid) unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Sie sind immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob für bestimmte Tätigkeiten eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und wie Sie agieren sollen?
Bei der Bearbeitung von Anträgen nach § 11 TierSchG bestehen häufig Unsicherheiten zum Verfahrensablauf, zu den Voraussetzungen der Erlaubniserteilung sowie den Inhalten der Erlaubnis als begünstigendem Verwaltungsakt? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Tätigkeit ohne Erlaubnis ausgeübt wird?
Das Seminar soll helfen, bei der Beurteilung dieser Fragen mehr Sicherheit zu gewinnen.
Im Einzelnen werden folgende Themen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung behandelt:
Bei der Bearbeitung von Anträgen nach § 11 TierSchG bestehen häufig Unsicherheiten zum Verfahrensablauf, zu den Voraussetzungen der Erlaubniserteilung sowie den Inhalten der Erlaubnis als begünstigendem Verwaltungsakt? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Tätigkeit ohne Erlaubnis ausgeübt wird?
Das Seminar soll helfen, bei der Beurteilung dieser Fragen mehr Sicherheit zu gewinnen.
Im Einzelnen werden folgende Themen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung behandelt:
1. Erlaubnisverfahren
2. Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
3. Erlaubnisinhalt
4. Nebenbestimmungen zur Erlaubnis und deren Vollzug
5. Rücknahme und Widerruf
6. Maßnahmen bei fehlender Erlaubnis
7. Erfahrungsaustausch
2. Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
3. Erlaubnisinhalt
4. Nebenbestimmungen zur Erlaubnis und deren Vollzug
5. Rücknahme und Widerruf
6. Maßnahmen bei fehlender Erlaubnis
7. Erfahrungsaustausch
Termin
12.03.2025, 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.495
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Heike Osthoff-Menzel
Richterin beim VG Arnsberg
Beschäftigte der Tierschutzbehörden