Fortbildungsprogramm

Die tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG (Verfahren und Bescheid) unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

Veranstaltungsziele

Sie sind immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob für bestimmte Tätigkeiten eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und wie Sie agieren sollen?

Bei der Bearbeitung von Anträgen nach § 11 TierSchG bestehen häufig Unsicherheiten zum Verfahrensablauf, zu den Voraussetzungen der Erlaubniserteilung sowie den Inhalten der Erlaubnis als begünstigendem Verwaltungsakt? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Tätigkeit ohne Erlaubnis ausgeübt wird?

Das Seminar soll helfen, bei der Beurteilung dieser Fragen mehr Sicherheit zu gewinnen.

Im Einzelnen werden folgende Themen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung behandelt:

Inhalte

1. Erlaubnisverfahren
2. Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
3. Erlaubnisinhalt
4. Nebenbestimmungen zur Erlaubnis und deren Vollzug
5. Rücknahme und Widerruf
6. Maßnahmen bei fehlender Erlaubnis
7. Erfahrungsaustausch

Termin

Termin
12.03.2025, 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.495

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Tierschutzbehörden

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388