Die Vermeidung von Fehlern im tierschutzrechtlichen Verfahren und der tierschutzrechtlichen Ordnungsverfügung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Sie arbeiten in der Tierschutzbehörde und möchten tierschutzrechtliche Maßnahmen effektiv, aber trotzdem möglichst „verwaltungsgerichtsfest“ durchführen?
Anhand aktueller Rechtsprechung und von Fallbeispielen aus der Praxis sollen typische Schwierigkeiten und Fehlerquellen im tierschutzrechtlichen Verfahren und Bescheid erörtert werden. Dabei sollen auch Vollzugsprobleme angesprochen werden. Im Rahmen des Seminars wird darüber hinaus Gelegenheit geboten, Einzelfragen im Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden zu erörtern.
Anhand aktueller Rechtsprechung und von Fallbeispielen aus der Praxis sollen typische Schwierigkeiten und Fehlerquellen im tierschutzrechtlichen Verfahren und Bescheid erörtert werden. Dabei sollen auch Vollzugsprobleme angesprochen werden. Im Rahmen des Seminars wird darüber hinaus Gelegenheit geboten, Einzelfragen im Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden zu erörtern.
1. Tierschutzrechtliches Verwaltungsverfahren
2. Amtstierärztliche Befugnisse im Verfahren (§16 TierSchG, Auskunftsrechte, Betretensrechte usw.)
3. Das amtstierärztliche Gutachten
4. Maßnahmen nach § 16 a Abs. 1 TierSchG (Einzelanordnungen, Fortnahme und anderweitige pflegliche Unterbringung, Kosten, Haltungs- und Betreuungsuntersagung)
5. Vollzugsprobleme (gestrecktes Verfahren/Sofortvollzug, Zwangsmittel)
2. Amtstierärztliche Befugnisse im Verfahren (§16 TierSchG, Auskunftsrechte, Betretensrechte usw.)
3. Das amtstierärztliche Gutachten
4. Maßnahmen nach § 16 a Abs. 1 TierSchG (Einzelanordnungen, Fortnahme und anderweitige pflegliche Unterbringung, Kosten, Haltungs- und Betreuungsuntersagung)
5. Vollzugsprobleme (gestrecktes Verfahren/Sofortvollzug, Zwangsmittel)
Termin
13.03.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.496
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Heike Osthoff-Menzel
Richterin beim VG Arnsberg
Beschäftigte der Tierschutzbehörden