Die Verwaltungsverfahren im Baudenkmalschutz auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW 2022
Am 01.06.2022 ist die Neufassung des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) in Kraft getreten, am 07.09.2022 folgte die neue Denkmalverordnung. Seitdem arbeiten die Denkmalbehörden, Denkmalfachämter, Denkmal-Besitzende und ihre Auftragnehmer (Architekturschaffende, Handwerksbetriebe, Restaurierende, etc.) bei allen Verfahren rund um Denkmäler und solche, die es werden könnten, mit diesen neuen Regelungen. Die Rechtsprechung und juristische Literatur zum Denkmalrecht NRW befinden sich parallel dazu in der Entwicklung. Dieses Seminar stellt die Grundzüge der in der Praxis häufigsten Verwaltungsverfahren im Denkmalschutz dar, erklärt die relevantesten gesetzlichen Neuerungen und referiert den aktuellen Stand der diesbezüglichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in NRW. Dabei werden Baudenkmäler, Gartendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche behandelt, nicht aber die rechtlich eigenständig zu betrachtenden Bodendenkmäler.
1. Zuständigkeiten im Denkmalschutz – Behördenstruktur, Aufgaben, Gestaltungsmöglichkeiten
2. Der Denkmalbegriff und seine Unterkategorien – Was sind Bau-, Garten-, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche?
3. Das Unterschutzstellungsverfahren bei Bau-/Gartendenkmälern
4. Die Unterschutzstellung beweglicher Denkmäler
5. Die vorläufige Unterschutzstellung
6. Der Schutz von Denkmalbereichen
7. Das Erlaubnisverfahren und die Abwägung mit anderen Belangen. Schwerpunkte: Photovoltaik, Windenergie, Barrierefreiheit
8. Instandhaltung, Instandsetzung – was die Denkmalbehörde von der Eigentümerschaft verlangen kann
9. Betretungsrechte der Denkmalbehörden und Denkmalfachämter
10. Sakralbauten der Kirchen und Religionsgemeinschaften als besondere Gruppe von Baudenkmälern
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-037, anerkannt.
2. Der Denkmalbegriff und seine Unterkategorien – Was sind Bau-, Garten-, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche?
3. Das Unterschutzstellungsverfahren bei Bau-/Gartendenkmälern
4. Die Unterschutzstellung beweglicher Denkmäler
5. Die vorläufige Unterschutzstellung
6. Der Schutz von Denkmalbereichen
7. Das Erlaubnisverfahren und die Abwägung mit anderen Belangen. Schwerpunkte: Photovoltaik, Windenergie, Barrierefreiheit
8. Instandhaltung, Instandsetzung – was die Denkmalbehörde von der Eigentümerschaft verlangen kann
9. Betretungsrechte der Denkmalbehörden und Denkmalfachämter
10. Sakralbauten der Kirchen und Religionsgemeinschaften als besondere Gruppe von Baudenkmälern
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-037, anerkannt.
Termin
29.08.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.535-OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Antje Clausmeyer
Justiziarin bei dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Beschäftigte der Unteren und Oberen Denkmalbehörden, Denkmalpflegeämter, Bauämter, die sich häufig mit baudenkmalrechtlichen Anträgen befassen, sowie Architekturschaffende, Bauingenieursberuf Ausübende und verwandte Berufsgruppen, die sich mit baulichen Maßnahmen an Baudenkmälern oder Denkmalbereichen befassen
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
160,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.