Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX für Schulpflichtige mit Behinderungen
Nach den Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes und des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes besteht für schulpflichtige Kinder mit Behinderungen ein umfassender Anspruch auf Teilhabe im Sinne einer „inklusiven Lösung“. Hierbei bedarf es der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen – in der Regel fallführendem – Jugendamt, Sozialamt, Schule und ggf. auch Krankenkasse. Wir besprechen die Zuständigkeiten für Eingliederungshilfeleistungen, Schnittstellen zu den Leistungen anderer Rehabilitationsträger und die Zuständigkeitsabgrenzung zu den Kranken- und Pflegekassen. Auch die Antragsweiterleitung und Koordinierung der Leistungen nach § 14ff. SGB IX sowie die Durchführung der Gesamtplan-, Teilhabeplan- und Hilfeplanverfahrens nach dem SGB VIII und SGB IX werden beleuchtet. Für die häufigsten Behinderungsbilder werden Fragen zur Zuständigkeitsabgrenzung und Bedarfsfeststellung anhand konkreter
Fallbeispiele und vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Natürlich besteht Gelegenheit, individuelle Fragen aus der Praxis zu der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Leistungsbereichen sowie verfahrensrechtliche Fragen zu erörtern.
Fallbeispiele und vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Natürlich besteht Gelegenheit, individuelle Fragen aus der Praxis zu der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Leistungsbereichen sowie verfahrensrechtliche Fragen zu erörtern.
1. Bedarfsermittlung nach Antragseingang
2. Zuständigkeiten für ambulante Eingliederungshilfeleistungen nach SGB VIII und SGB IX
3. Zuständigkeiten für andere Rehabilitationsleistungen – Abgrenzung zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen: Behandlungspflege, Hilfsmittelversorgung sowie Pflegeversicherungsleistungen für Kinder mit Behinderungen
4. Übergang der Zuständigkeit für Vorschulkinder mit Behinderungen
5. Abgrenzung zur vorrangigen Zuständigkeit der Schulen – sonderpädagogische Hilfen der Schule, Schulassistenzleistungen, Alternativen zur Schulassistenz
6. Antragsweiterleitung nach § 14 SGB IX und teilweise Antragsweiterleitung nach § 15 SGB IX
7. Durchführung des Gesamtplan-, Teilhabeplan- und Hilfeplanverfahrens nach SGB VIII und SGB IX – Begriffsbestimmung, Unterschiede und konkrete Durchführung
8. Auswahl der bedarfsgerechten und bedarfsdeckenden Leistung, Leistungserbringung, persönliches Budget
2. Zuständigkeiten für ambulante Eingliederungshilfeleistungen nach SGB VIII und SGB IX
3. Zuständigkeiten für andere Rehabilitationsleistungen – Abgrenzung zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen: Behandlungspflege, Hilfsmittelversorgung sowie Pflegeversicherungsleistungen für Kinder mit Behinderungen
4. Übergang der Zuständigkeit für Vorschulkinder mit Behinderungen
5. Abgrenzung zur vorrangigen Zuständigkeit der Schulen – sonderpädagogische Hilfen der Schule, Schulassistenzleistungen, Alternativen zur Schulassistenz
6. Antragsweiterleitung nach § 14 SGB IX und teilweise Antragsweiterleitung nach § 15 SGB IX
7. Durchführung des Gesamtplan-, Teilhabeplan- und Hilfeplanverfahrens nach SGB VIII und SGB IX – Begriffsbestimmung, Unterschiede und konkrete Durchführung
8. Auswahl der bedarfsgerechten und bedarfsdeckenden Leistung, Leistungserbringung, persönliches Budget
Termin
05.12.2024, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.301
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Julia Müller
Richterin am Verwaltungsgericht
Beschäftigte und Führungskräfte der Jugendämter, Sozialämter, Leistungserbringer und der Schulämter
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB
170,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.