Einsatz des Außendienstes im Bereich der SGB II - Leistungsträger
Beschäftigte des Außendienstes müssen sich in der Praxis folgenden Fragen stellen:
- „Was ist erlaubt?“,
- „Was ist nicht erlaubt?“ und
- „Was ist ggf. mit welchen Konsequenzen verbunden?“
Die Rechte Beteiligter, Betroffener und Dritter gegenüber Verwaltungsbehörden stehen nicht selten im Spannungsfeld von Datenschutz und Pflichtverletzung.
Inhalt des Seminars ist es, neben einer ausführlichen Betrachtung der rechtlichen Situation, Teilnehmende für wichtige Einzelaspekte zu sensibilisieren.
Im Seminar werden die notwendigen Fachkenntnisse zur Rechtsstellung des Außendienstes, zum Hausrecht und Schutz der Wohnung sowie zum Hausbesuch und zur Informationsgewinnung vermittelt. Die zugrundeliegenden Fallbeispiele sichern ein hohes Maß an Authentizität und Praxisbezug.
- „Was ist erlaubt?“,
- „Was ist nicht erlaubt?“ und
- „Was ist ggf. mit welchen Konsequenzen verbunden?“
Die Rechte Beteiligter, Betroffener und Dritter gegenüber Verwaltungsbehörden stehen nicht selten im Spannungsfeld von Datenschutz und Pflichtverletzung.
Inhalt des Seminars ist es, neben einer ausführlichen Betrachtung der rechtlichen Situation, Teilnehmende für wichtige Einzelaspekte zu sensibilisieren.
Im Seminar werden die notwendigen Fachkenntnisse zur Rechtsstellung des Außendienstes, zum Hausrecht und Schutz der Wohnung sowie zum Hausbesuch und zur Informationsgewinnung vermittelt. Die zugrundeliegenden Fallbeispiele sichern ein hohes Maß an Authentizität und Praxisbezug.
1. Rechtsstellung des Außendienstes (§ 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II)
2. Bedeutung des Einsatzes für die Mitarbeitenden
3. Einbindung in der Organisation des Verwaltungsablaufs
4. Ausstattung und Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung
5. Befugnisse u. Grenzen bei Ermittlungen sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten und Rechtsverstößen
6. Hausrecht und Schutz der Wohnung: Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Abgrenzung Wohnung/Geschäftsräume sowie Hausfriedensbruch und Schutz der Nachtruhe
7. Hausbesuch und Informationsgewinnung: Zulässigkeit von Hausbesuchen, Informationserhebung unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, Zulässigkeit der Datenerhebung bei anderen Leistungsträgern, anderen Behörden oder privaten Dritten, Mitwirkungspflichten des Betroffenen, Schutz von Informanten und gewonnenen Informationen
8. Empfehlungen des ULD Schleswig-Holstein zum Einsatz des Außendienstes
9. Überblick über die einschlägige Rechtsprechung
2. Bedeutung des Einsatzes für die Mitarbeitenden
3. Einbindung in der Organisation des Verwaltungsablaufs
4. Ausstattung und Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung
5. Befugnisse u. Grenzen bei Ermittlungen sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten und Rechtsverstößen
6. Hausrecht und Schutz der Wohnung: Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Abgrenzung Wohnung/Geschäftsräume sowie Hausfriedensbruch und Schutz der Nachtruhe
7. Hausbesuch und Informationsgewinnung: Zulässigkeit von Hausbesuchen, Informationserhebung unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, Zulässigkeit der Datenerhebung bei anderen Leistungsträgern, anderen Behörden oder privaten Dritten, Mitwirkungspflichten des Betroffenen, Schutz von Informanten und gewonnenen Informationen
8. Empfehlungen des ULD Schleswig-Holstein zum Einsatz des Außendienstes
9. Überblick über die einschlägige Rechtsprechung
Termin
12.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.336
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Lukas Gruszewicz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter und Fachexperte für Grundsatzangelegenheiten der Verwaltung
Führungskräfte mit Verantwortung für Außendienstpersonal, Beschäftigte im Außendienst sowie Datenschutzbeauftragte