Elektronische Aktenführung und Kommunikation im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Akten können derzeit im Ordnungswidrigkeitenverfahren elektronisch geführt werden. Spätestens ab dem 01.01.2026 sind die Akten elektronisch zu führen. Das Seminar soll Rechtssicherheit beim Übergang von der papiernen zur elektronischen Akte vermitteln. Dazu werden die einschlägigen Rechtsvorschriften vorgestellt und besprochen, sowie aktuelle Rechtsprechung zu der Thematik gesichtet und erörtert. Besonderheiten, die sich aus der Abkehr der papiernen Akte zur elektronischen Akte ergeben, wie etwa bei der Akteneinsicht, werden thematisiert. Auch werden Besonderheiten in der elektronischen Kommunikation der Verfahrensbeteiligten, etwa bei der Einspruchseinlegung per Mail (einfache E-Mail, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, E-Mail auf sicherem Übermittlungsweg), besprochen. Ferner werden datenschutzrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Speicherung und der Löschung personenbezogener Daten erläutert. Sind Sie bereit?
1. Einschlägige Rechtsvorschriften
2. Elektronische Aktenführung
3. Elektronische Kommunikation
4. Akteneinsicht von elektronisch geführten Akten
5. Einspruch per E-Mail
6. Verfahren bei unzulässigem Einspruch per E-Mail
7. Datenschutzbestimmungen
2. Elektronische Aktenführung
3. Elektronische Kommunikation
4. Akteneinsicht von elektronisch geführten Akten
5. Einspruch per E-Mail
6. Verfahren bei unzulässigem Einspruch per E-Mail
7. Datenschutzbestimmungen
Termin
27.10.2025, 09:00 Uhr – 14:30 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.478
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Michael Guschewski
Volljurist, freiberuflicher Dozent
Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die Ordnungswidrigkeitenverfahren führen
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Strafprozessordnung (StPO)