Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen
Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, unterliegen der Belegungsbindung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Dies bedeutet, dass diese Wohnungen in der Regel nur an Personen vermietet werden dürfen, die im Besitz eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheines (WBS) sind.
In diesem Seminar lernen Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines WBS kennen.
Dies bedeutet, dass diese Wohnungen in der Regel nur an Personen vermietet werden dürfen, die im Besitz eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheines (WBS) sind.
In diesem Seminar lernen Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines WBS kennen.
1. Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten
2. Antragsberechtigte und deren Haushaltsangehörige
3. Jahreseinkommen und Einkommensgrenzen
4. Maßgebliche Wohnungsgröße – Gewährung eines Zusatzraumes
5. Auflagen und Bedingungen
6. Gezielter WBS, Ausnahme WBS und Freistellungen
7. Fallbeispiele
2. Antragsberechtigte und deren Haushaltsangehörige
3. Jahreseinkommen und Einkommensgrenzen
4. Maßgebliche Wohnungsgröße – Gewährung eines Zusatzraumes
5. Auflagen und Bedingungen
6. Gezielter WBS, Ausnahme WBS und Freistellungen
7. Fallbeispiele
Termin
24.03.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.431
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Jessica Thiesen
Dozentin im Bereich Wohnungswesen
Beschäftigte, die mit der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen befasst sind
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: WFNG NRW, WNB