Neues Seminar
Finanzierung des kommunalen Straßenbaus nach Abschaffung der Anliegerbeiträge
Wir schreiben das Jahr 2024 - Die Kommunen können investive Baumaßnahmen an ihren Anliegerstraßen nicht mehr - wie die letzten 150 Jahre - durch sogenannte Straßenbaubeiträge über eine Beteiligung der Anlieger refinanzieren! Durch die Neuregelung bleibt die Aufgabe des Straßenausbaus aber unverändert im kommunalen Aufgabenportfolio: Die Refinanzierung soll nun durch einen Anspruch gegen das Land erfolgen, für die Ermittlung des ausgefallenen Betrags wird auf eine Rechtsverordnung abgestellt, die hierzu Teile der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB) aufnehmen soll. Des Weiteren entfällt durch die Ausgestaltung eines Beitragserhebungsverbotes die Pflicht, sogenannte „NullBescheide“ gegenüber den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erlassen. Damit entsteht für einige Zeit ein mehrstufiges Refinanzierungssystem, das durch den Dozenten, der federführender Autor der StGB-Mustersatzung war, vorgestellt wird: Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, unterliegen der landesgesetzlichen Erstattungsleistung. Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen, unterfallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Für Straßenbaumaßnahmen, die vor noch längerer Zeit beschlossen wurden, gilt sogar weiterhin das alte Straßenbaubeitragsrecht. Die Besonderheiten, Chancen und Fallstricke werden besprochen. Schwerpunkt der Veranstaltung soll die Erörterung der Möglichkeiten sein, wie künftig gleichzeitig Bürokratie und Verwaltungsaufwand minimiert werden können und andererseits eine auskömmliche Refinanzierung investiver Maßnahmen im kommunalen Straßenbau sichergestellt werden kann.
1. Was sind refinanzierbare Straßenausbaumaßnahmen?
2. Nachmalige oder andersartige Herstellung, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung - welche Begriffe müssen weiterhin „sitzen“?
3. Das Straßen- und Wegekonzept der Kommune
4. Verfahren zur Erstellung einer transparenten Straßenrankingliste (Bewertungsmatrix)
5. Kommunikation mit Politik und Bürgerschaft/Anliegern
6. Verbindliche Anliegerversammlungen und Verzicht im Ausnahmefall
7. Wechselwirkung von Bürgerbeteiligung und Wegekonzept
8. Folgen für die Arbeit der (Beitrags-)verwaltung der Stadt
9. Zeitlicher Ablauf von Verfahren
10. Vorausleistungen, Abschnittsbildung, Ablösung, Fristen
2. Nachmalige oder andersartige Herstellung, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung - welche Begriffe müssen weiterhin „sitzen“?
3. Das Straßen- und Wegekonzept der Kommune
4. Verfahren zur Erstellung einer transparenten Straßenrankingliste (Bewertungsmatrix)
5. Kommunikation mit Politik und Bürgerschaft/Anliegern
6. Verbindliche Anliegerversammlungen und Verzicht im Ausnahmefall
7. Wechselwirkung von Bürgerbeteiligung und Wegekonzept
8. Folgen für die Arbeit der (Beitrags-)verwaltung der Stadt
9. Zeitlicher Ablauf von Verfahren
10. Vorausleistungen, Abschnittsbildung, Ablösung, Fristen
Termin
28.10.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.39
Online-Seminar
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Zoom
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- Dr. jur. Roland Thomas
Hauptreferent Städte- und Gemeindebund NRW
Beschäftigte der Kommunen, insbesondere der Kämmerei und Finanzabteilung sowie die Tiefbauabteilungen
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.
160,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.