Neues Seminar
Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften und aktuelle Entwicklungen im Kommunalrecht 2025
Das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften bringt wichtige Änderungen für die kommunale Praxis mit sich.
1. Die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung an demokratischen Prozessen auf Gemeindeebene
Hierzu soll das Wählbarkeitsalter für sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner von bisher 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Außerdem soll in einem neuen § 27a geregelt werden, dass die Gemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen sollen. Zudem sollen Jugendliche – nach Gemeindegröße abgestuft – die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen können.
2. Die Stärkung der politischen Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
3. Zusätzliche Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden
Nach § 4 Abs. 7 des Gesetzentwurfs soll es zukünftig nur noch einen maßgeblichen Stichtag mit Folgewirkung im Hinblick auf die Kategorisierung der Gemeinden geben.
4. Untergrenzen für die Fraktionsbildung
Hier soll eine nach der Größe der Kommunalvertretung stärker differenzierte Untergrenze für die Fraktionsbildung nach dem Vorbild aus der 16. Wahlperiode (LT Drucksache Nr. 16/12363) eingeführt werden.
5. Konstituierende Sitzungen sowie damit verbundene Zuständigkeiten
Die Sitzungsleitung soll dem Mitglied übertragen werden, welches dem jeweiligen Vertretungsorgan am längsten angehört
6. Die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit
Die bisherige Beschränkung bei gemeinsamer Wahrnehmung von Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf benachbarte Kommunen soll entfallen.
7. Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Einführung der Beigeordnetenverfassung
Hinzu sind zahlreiche Rechtsfragen hinsichtlich der ablaufenden Wahlperiode und der langfristigen Vorbereitung der konstituierenden Sitzungen zu klären.
1. Die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung an demokratischen Prozessen auf Gemeindeebene
Hierzu soll das Wählbarkeitsalter für sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner von bisher 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Außerdem soll in einem neuen § 27a geregelt werden, dass die Gemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen sollen. Zudem sollen Jugendliche – nach Gemeindegröße abgestuft – die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen können.
2. Die Stärkung der politischen Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
3. Zusätzliche Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden
Nach § 4 Abs. 7 des Gesetzentwurfs soll es zukünftig nur noch einen maßgeblichen Stichtag mit Folgewirkung im Hinblick auf die Kategorisierung der Gemeinden geben.
4. Untergrenzen für die Fraktionsbildung
Hier soll eine nach der Größe der Kommunalvertretung stärker differenzierte Untergrenze für die Fraktionsbildung nach dem Vorbild aus der 16. Wahlperiode (LT Drucksache Nr. 16/12363) eingeführt werden.
5. Konstituierende Sitzungen sowie damit verbundene Zuständigkeiten
Die Sitzungsleitung soll dem Mitglied übertragen werden, welches dem jeweiligen Vertretungsorgan am längsten angehört
6. Die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit
Die bisherige Beschränkung bei gemeinsamer Wahrnehmung von Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf benachbarte Kommunen soll entfallen.
7. Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Einführung der Beigeordnetenverfassung
Hinzu sind zahlreiche Rechtsfragen hinsichtlich der ablaufenden Wahlperiode und der langfristigen Vorbereitung der konstituierenden Sitzungen zu klären.
Bei der Vorstellung und Analyse der zunehmenden kommunalverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Organisation von Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungssitzungen (ausschließlich aus dem aktuellen Berichtszeitraum 2024/25) wird es vor allem um - über den Einzelfall hinausgehende - Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen. Im Mittelpunkt stehen Entscheidungen zur Organisation kommunaler Gremiensitzungen insgesamt.
Die Teilnehmenden erhalten neben den Teilnehmerunterlagen auch eine Leitsatzsammlung aller besprochenen kommunalverfassungsrechtlichen Entscheidungen.
Die Teilnehmenden erhalten neben den Teilnehmerunterlagen auch eine Leitsatzsammlung aller besprochenen kommunalverfassungsrechtlichen Entscheidungen.
Termin
09.07.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.26
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Prof. Dr. Frank Bätge
Der Referent ist Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Berufung war er in der Kommunalverwaltung tätig. Er ist Autor zahlreicher kommunalrechtlicher Bücher und Aufsätze sowie Herausgeber einer Kommentierung zu diesem Themenkomplex. Als Sachverständiger ist er von Parlamenten zu Novellierungen des Kommunalrechts hinzugezogen worden
alle mit dem Sitzungsdienst des Rates bzw. Kreistages, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen befassten kommunalen Führungskräfte und Beschäftigten
170,00 € pro Person