Grundlagen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts
"Die Baugenehmigungsbehörden haben darüber zu wachen, dass bei der Errichtung baulicher Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden."
"Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen."
Schon diese beiden Gesetzeszitate zeigen, wie wichtig es ist, dass Sie sich in den Voraussetzungen für Eingriff und Genehmigung im Baurecht auskennen. Sie erhalten daher einen systematischen Überblick über das öffentliche Bauordnungsrecht. Der Referent stellt Ihnen die formellen und materiellen Voraussetzungen des Bauordnungsrechts anschaulich vor. Er geht auch auf die Möglichkeiten, um Abweichungen zu erteilen ein und sensibilisiert Sie für Probleme des Baunachbarrechts.
Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um mit dem Baurecht sicher umgehen und rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Steigen Sie richtig ein in dieses spannende und vielfältige Rechtsgebiet!
"Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen."
Schon diese beiden Gesetzeszitate zeigen, wie wichtig es ist, dass Sie sich in den Voraussetzungen für Eingriff und Genehmigung im Baurecht auskennen. Sie erhalten daher einen systematischen Überblick über das öffentliche Bauordnungsrecht. Der Referent stellt Ihnen die formellen und materiellen Voraussetzungen des Bauordnungsrechts anschaulich vor. Er geht auch auf die Möglichkeiten, um Abweichungen zu erteilen ein und sensibilisiert Sie für Probleme des Baunachbarrechts.
Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um mit dem Baurecht sicher umgehen und rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Steigen Sie richtig ein in dieses spannende und vielfältige Rechtsgebiet!
1. Das "Bauvorhaben" im Sinne des Bauordnungsrechts
2. Die Baugenehmigung und der Vorbescheid
3. Das Baugenehmigungsverfahren
4. Gebäudeklassen, Geschosse, Erschlossensein, Abstandsflächen, Brandschutz, Werbeanlagen, Barrierefreiheit, Stellplätze etc.
5. Abweichungen
6. Baulasten
7. Auflagen
8. Bauordnungsverfügungen
9. Adressat
10. Erforderlichkeit
11. Verhältnismäßigkeit
12. Bestimmtheit
13. Duldung
14. Vollstreckung
15. Allgemeines zum öffentlichen Baunachbarrecht
16. Öffentliches Baunachbarrecht im Bauordnungsrecht
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 16 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-030, anerkannt.
2. Die Baugenehmigung und der Vorbescheid
3. Das Baugenehmigungsverfahren
4. Gebäudeklassen, Geschosse, Erschlossensein, Abstandsflächen, Brandschutz, Werbeanlagen, Barrierefreiheit, Stellplätze etc.
5. Abweichungen
6. Baulasten
7. Auflagen
8. Bauordnungsverfügungen
9. Adressat
10. Erforderlichkeit
11. Verhältnismäßigkeit
12. Bestimmtheit
13. Duldung
14. Vollstreckung
15. Allgemeines zum öffentlichen Baunachbarrecht
16. Öffentliches Baunachbarrecht im Bauordnungsrecht
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 16 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-030, anerkannt.
Termin
18.11.2024, 09:00 Uhr – 19.11.2024, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.542-OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Richter am Verwaltungsgericht a. D.
Beschäftigte von Bauämtern und Rechtsämtern, Entwurfsverfassende, Mitglieder der Gemeindeparlamente
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
320,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.