Grundlagen des Bauordnungsrechts
"Die Baugenehmigungsbehörden haben darüber zu wachen, dass bei der Errichtung baulicher Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden."
"Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen."
Schon diese beiden Gesetzeszitate zeigen, wie wichtig es ist, dass Sie sich in den Voraussetzungen für Eingriff und Genehmigung im Baurecht auskennen. Sie erhalten daher einen systematischen Überblick über das öffentliche Bauordnungsrecht in NRW. Die Dozentin stellt Ihnen die formellen und materiellen Voraussetzungen des Bauordnungsrechts anschaulich vor. Sie geht auch auf die Möglichkeiten ein, Abweichungen zu erteilen und sensibilisiert Sie für Probleme des Baunachbarrechts.
Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um mit dem Bauordnungsrecht sicher umgehen und rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Steigen Sie richtig ein in dieses spannende und vielfältige Rechtsgebiet.
"Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen."
Schon diese beiden Gesetzeszitate zeigen, wie wichtig es ist, dass Sie sich in den Voraussetzungen für Eingriff und Genehmigung im Baurecht auskennen. Sie erhalten daher einen systematischen Überblick über das öffentliche Bauordnungsrecht in NRW. Die Dozentin stellt Ihnen die formellen und materiellen Voraussetzungen des Bauordnungsrechts anschaulich vor. Sie geht auch auf die Möglichkeiten ein, Abweichungen zu erteilen und sensibilisiert Sie für Probleme des Baunachbarrechts.
Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um mit dem Bauordnungsrecht sicher umgehen und rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Steigen Sie richtig ein in dieses spannende und vielfältige Rechtsgebiet.
1. Das "Bauvorhaben" im Sinne des Bauordnungsrechts
2. Die Baugenehmigung und der Vorbescheid
3. Das Baugenehmigungsverfahren
4. Gebäudeklassen, (Voll-)Geschosse, Erschlossensein, Abstandsflächen, Brandschutz, u. a.
5. Abweichungen
6. Exkurs: Baulasten
7. Auflagen
8. Bauordnungsverfügungen
9. Ermessen und Verhältnismäßigkeit
10. Bestimmtheit
11. Duldung
12. Vollstreckung
13. Öffentliches Baunachbarrecht im Bauordnungsrecht
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-500084-016, anerkannt.
2. Die Baugenehmigung und der Vorbescheid
3. Das Baugenehmigungsverfahren
4. Gebäudeklassen, (Voll-)Geschosse, Erschlossensein, Abstandsflächen, Brandschutz, u. a.
5. Abweichungen
6. Exkurs: Baulasten
7. Auflagen
8. Bauordnungsverfügungen
9. Ermessen und Verhältnismäßigkeit
10. Bestimmtheit
11. Duldung
12. Vollstreckung
13. Öffentliches Baunachbarrecht im Bauordnungsrecht
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-500084-016, anerkannt.
Termin
03.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.542
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Katharina Breuer
Juristin einer Kommunalverwaltung
Beschäftigte von Bauämtern und Rechtsämtern, Entwurfsverfassende