Grundlagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude gestellt werden müssen. Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden sowie Informationen zu den möglichen Förderungen für Wohngebäude.
Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes ist die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie. Demzufolge müssen neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab 2019 und alle neuen Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.
Ziel des GEG ist es ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden sowie einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb zu erreichen.
Schwerpunkt des Seminars ist die energieeffiziente und energieberatende Sicht in der Praxis.
Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes ist die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie. Demzufolge müssen neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab 2019 und alle neuen Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.
Ziel des GEG ist es ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden sowie einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb zu erreichen.
Schwerpunkt des Seminars ist die energieeffiziente und energieberatende Sicht in der Praxis.
1. Gesetzliche / Rechtliche Grundlagen
2. Anforderungen an Neubauten
3. Anforderungen Bestandsgebäude
4. Gebäudetechnik
- Heiz- und Kühltechnik,
- Warmwasserversorgung
- Raumlüftung
5. Energieausweise
6. Förderprogramme
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW )
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA )
- Länderspezifische Förderprogramme
7. Ausblick GEG 2023
8. Neuerungen des GEG 2024
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-500084-034, anerkannt.
2. Anforderungen an Neubauten
3. Anforderungen Bestandsgebäude
4. Gebäudetechnik
- Heiz- und Kühltechnik,
- Warmwasserversorgung
- Raumlüftung
5. Energieausweise
6. Förderprogramme
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW )
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA )
- Länderspezifische Förderprogramme
7. Ausblick GEG 2023
8. Neuerungen des GEG 2024
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 25-500084-034, anerkannt.
Termin
28.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.572
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Timo Schubert
Geschäftsführer, Energieberatung
Immobilienverwaltende von kommunalen Gebäuden, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Führungskräfte, Objektbetreuungen, nichttechniche Beschäftigte im öffentlichen Dienst