Fortbildungsprogramm

Hilfe, ich kann nicht schlafen! – Belästigungen durch Lärm und Gerüche

Veranstaltungsziele

In dem Seminar werden praxisnahe Probleme bei der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch den sogenannten "Alltagslärm" behandelt.

Manche Bürger mögen laute Musik, für andere ist es eine Belästigung. Der eine freut sich, wenn sein Hund gut aufpasst und laut bellt, der andere kann nicht schlafen und ärgert sich. In manchen Fällen stören sich Bürger auch an Geruchsimmissionen, etwa durch Tiere oder Grillen. Gern wendet man sich mit derartigen Anliegen an die örtliche Ordnungsbehörde und dringt dort auf Abhilfe.

Ab wann werden Geräusche zu Lärm, was muss man hinnehmen und was nicht? Wann und in welchen Fällen sollte die Ordnungsbehörde tätig werden?

Inhalte

1. Lärm (durch Tiere, aus Gaststätten, Nachbarlärm, Veranstaltungslärm)
2. Umgang mit Geruchsimmissionen
3. Wann muss die Behörde bei Beschwerden tätig werden und wann darf sie auf den zivilrechtlichen Klageweg verweisen? (Abgrenzung öffentliches Recht/Zivilrecht)
4. Das Verfahren bei den Schiedsstellen
5. Wie bekomme ich meine Verfügung rechtlich "sattelfest"?
- Anwendung der richtigen Rechtsgrundlage (z.B. LImSchG NRW, Freizeitlärmrichtlinie, TA Lärm u. a.)
- Bestimmtheit
- Verhältnismäßigkeit

Termin

Termin
17.12.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.478

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Prof. Dr. Torsten Barthel
    Professor für Allgemeines Verwaltungsrecht an der Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) Hannover,
    Rechtsanwalt

Zielgruppe

Beschäftigte der Ordnungsbehörden

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388