Hilfe, ich kann nicht schlafen! – Belästigungen durch Lärm und Gerüche
In dem Seminar werden praxisnahe Probleme bei der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch den sogenannten "Alltagslärm" behandelt.
Manche Bürger mögen laute Musik, für andere ist es eine Belästigung. Der eine freut sich, wenn sein Hund gut aufpasst und laut bellt, der andere kann nicht schlafen und ärgert sich. In manchen Fällen stören sich Bürger auch an Geruchsimmissionen, etwa durch Tiere oder Grillen. Gerne wendet man sich mit derartigen Anliegen an die örtliche Ordnungsbehörde und dringt dort auf Abhilfe.
Ab wann werden Geräusche zu Lärm, was muss man hinnehmen und was nicht? Wann und in welchen Fällen sollte die Ordnungsbehörde tätig werden?
Manche Bürger mögen laute Musik, für andere ist es eine Belästigung. Der eine freut sich, wenn sein Hund gut aufpasst und laut bellt, der andere kann nicht schlafen und ärgert sich. In manchen Fällen stören sich Bürger auch an Geruchsimmissionen, etwa durch Tiere oder Grillen. Gerne wendet man sich mit derartigen Anliegen an die örtliche Ordnungsbehörde und dringt dort auf Abhilfe.
Ab wann werden Geräusche zu Lärm, was muss man hinnehmen und was nicht? Wann und in welchen Fällen sollte die Ordnungsbehörde tätig werden?
1. Lärm (durch Tiere, aus Gaststätten, Nachbarlärm, Veranstaltungslärm)
2. Umgang mit Geruchsimmissionen
3. Wann muss die Behörde bei Beschwerden tätig werden und wann darf sie auf den zivilrechtlichen Klageweg verweisen? (Abgrenzung öffentliches Recht/Zivilrecht)
4. Das Verfahren bei den Schiedsstellen
5. Wie bekomme ich meine Verfügung rechtlich "sattelfest"?
- Anwendung der richtigen Rechtsgrundlage (z. B. LImSchG NRW, Freizeitlärmrichtlinie, TA Lärm u. a.)
- Bestimmtheit
- Verhältnismäßigkeit
2. Umgang mit Geruchsimmissionen
3. Wann muss die Behörde bei Beschwerden tätig werden und wann darf sie auf den zivilrechtlichen Klageweg verweisen? (Abgrenzung öffentliches Recht/Zivilrecht)
4. Das Verfahren bei den Schiedsstellen
5. Wie bekomme ich meine Verfügung rechtlich "sattelfest"?
- Anwendung der richtigen Rechtsgrundlage (z. B. LImSchG NRW, Freizeitlärmrichtlinie, TA Lärm u. a.)
- Bestimmtheit
- Verhältnismäßigkeit
Termin
26.06.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.471
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Prof. Dr. Torsten Barthel
Professor für Allgemeines Verwaltungsrecht an der Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) Hannover,
Rechtsanwalt
Beschäftigte der Ordnungsbehörden