Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (SGB XII) – Kostenbeitrag nach § 92, §§ 85,87 SGB XII sowie spezielle Fragestellungen aus der Praxis
In diesem Seminar vermittelt Ihnen die Dozentin die grundsätzliche Struktur zur Berechnung des Einkommenseinsatzes nicht getrenntlebender Ehegatten/Lebenspartner für die in der Pflegeeinrichtung entstehenden Kosten des Lebensunterhaltes und der Pflege. Anhand von Praxisbeispielen und Übungsaufgaben wird aufgezeigt, welche Ermessensspielräume und Rechtsvorgaben für die sogenannte Eigenanteilsberechnung bestehen. Zielgruppe des Seminars sind in erster Linie Beschäftigte, welche erst seit Kurzem in diesem Bereich tätig sind und jene, welche ihr Wissen auffrischen oder vertiefen wollen.
Zusätzlich bietet das Seminar den Raum, Lösungsansätze für die im Arbeitsalltag dieser speziellen Hilfeart bestehenden Praxisschwierigkeiten zu besprechen.
Zusätzlich bietet das Seminar den Raum, Lösungsansätze für die im Arbeitsalltag dieser speziellen Hilfeart bestehenden Praxisschwierigkeiten zu besprechen.
1. Notwendige Unterscheidung der verschiedenen Hilfearten
2. Häusliche Ersparnis und das „Darüber hinaus“ (§ 92 SGB XII)
3. Modelle zur Bewertung der „bisherigen Lebensverhältnisse“
4. Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII)
5. Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze (§ 87 SGB XII)
6. Rechtsprechung zum Thema
7. Übungen und Praxisbeispiele
2. Häusliche Ersparnis und das „Darüber hinaus“ (§ 92 SGB XII)
3. Modelle zur Bewertung der „bisherigen Lebensverhältnisse“
4. Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII)
5. Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze (§ 87 SGB XII)
6. Rechtsprechung zum Thema
7. Übungen und Praxisbeispiele
Termin
13.10.2026, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Melanie Billmann
Abteilungsleiterin Seniorenservice und Altenhilfe im Fachbereich Soziales
Beschäftigte der örtlichen Träger der Sozialhilfe, die mit der Bearbeitung von Leistungsfällen im Bereich der Hilfe zur (häuslichen) Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII befasst sind, Beschäftigte der Rechtsstellen und Widerspruchsstellen