Fortbildungsprogramm

Informationsermittlung in der Vollstreckung

Veranstaltungsziele

Das VwVG NRW eröffnet seit 2003 die Möglichkeit, Informationen über das Einkommen und das Vermögen von Schuldnern auch bei Dritten zu ermitteln. Inzwischen bieten teilweise auch spezialgesetzliche Regelungen die Möglichkeit für die Ermittlung von vollstreckungsrelevanten Tatbeständen. Einen Überblick über die große Palette der Vorschriften bietet dieses Seminar und wird den verschiedensten Fragestellungen rund um die Ermittlungsbefugnis auf den Grund gehen.
Ihnen wird eine Liste mit Ermittlungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, um den Umgang in der täglichen Praxis zu erleichtern.

Im Rahmen der Internetermittlung (z. B. in sozialen Netzwerken) gibt es nicht nur datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Welche Stolperfallen es gibt und wo und wann die Ermittlung im Internet Sinn macht, wird aufgezeigt. Im Rahmen des sich anschließenden Erfahrungsaustausches sind Erfolgsgeschichten gerne gehört.

Im Seminar wird auch auf folgende Fragestellungen eingegangen:

Inhalte

1. Ermittlung vollstreckungsrelevanter Tatbestände außerhalb des VwVG NRW in spezialgesetzlichen Vorschriften
2. Wer ist zuständig?
3. Die Mitwirkungspflicht des Schuldners im Verfahren
4. Probleme bei der Informationsermittlung
- Verweigerung der Auskunft
- Mündliche Befragung oder Schriftform
5. Schuldnereindeutigkeit bei der Ermittlung im Internet

Termin

Termin
19.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.448

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte in den Vollstreckungsbehörden sowie Leitungspersonal

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388