Fortbildungsprogramm

Kommunalfinanzierung und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 in NRW

Veranstaltungsziele

Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Verwaltung und die Erfüllung kommunaler Aufgaben. Mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 (GFG 2026) in Nordrhein-Westfalen treten wieder zahlreiche Änderungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und Finanzplanungen haben können. In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah und verständlich, welche Neuerungen das GFG 2026 mit sich bringt und wie die neuen Regelungen angewendet werden.
Wir zeigen Ihnen, wie sich Kommunen in NRW finanzieren und was das GFG 2026 beinhaltet.

Inhalte

1. Einführung in die Kommunalfinanzierung: Grundlagen und zentrale Begriffe der kommunalen Finanzen
2. GFG 2026 im Detail: Die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Zuweisungen und finanzielle Ausstattung der Gemeinden
3. Finanzplanung und Steuerkraftmesszahl: Wie das GFG 2026 die Steuerkraftmesszahlen neu berechnet und was das für Ihre Kommune bedeutet
4. Fallbeispiele: Was bedeuten die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis?

Nach dem Seminar kennen Sie die wesentlichen Neuerungen des GFG 2026 und sind in der Lage, die Auswirkungen auf Ihre Kommune zu analysieren und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen.

Termin

Termin
27.10.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.18

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte in der kommunalen Finanzverwaltung (Kämmereien / Buchhaltungen etc.), die mit der Haushaltsplanung und der Umsetzung des Gemeindefinanzierungsgesetzes betraut sind

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388