Kontopfändungen – ein ewiges Trauerspiel
Bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen an Kreditinstitute spielt der Drittschuldner oftmals eine wenig kooperative Rolle. Zwingend erforderliche Angaben werden – wenn überhaupt – nur zögerlich gemacht. Pfändungen sind generell ein Massenprodukt in der kommunalen Vollstreckungswelt und häufig das einzige Mittel, den Schuldner zu bewegen. Die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Bundesländer beinhalten sehr unterschiedliche Regelungen und Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten werden nicht immer genutzt und es werden ggf. auch vermeidbare Fehler gemacht.
1. Was sieht mein Verwaltungsvollstreckungsgesetz bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vor?
2. Muster von Dauerpfändungen, Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und konkrete Bestimmung von pfändbaren Anteilen
3. Was muss bei einer Pfändung unterhalb der Pfändungsfreigrenze beachtet werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren?
4. Wann und wie setze ich eine Dauerpfändung ein? Was muss ich bei Lohnpfändungen beachten?
5. Pfändung von Sparbüchern und Schließfächern: Was ist zu beachten?
6. Vorlage der Urkunde, Aufgebotsverfahren
7. Die Drittschuldnererklärung des Kreditinstitutes – was ist anzugeben
8. Die Mitbeteiligung des Kreditinstitutes beim Thema „Aussetzung und Ruhendstellung“, und wo liegt das eigentliche Problem?
9. Die Rechtsprechung zum Thema „Aussetzung“
2. Muster von Dauerpfändungen, Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und konkrete Bestimmung von pfändbaren Anteilen
3. Was muss bei einer Pfändung unterhalb der Pfändungsfreigrenze beachtet werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren?
4. Wann und wie setze ich eine Dauerpfändung ein? Was muss ich bei Lohnpfändungen beachten?
5. Pfändung von Sparbüchern und Schließfächern: Was ist zu beachten?
6. Vorlage der Urkunde, Aufgebotsverfahren
7. Die Drittschuldnererklärung des Kreditinstitutes – was ist anzugeben
8. Die Mitbeteiligung des Kreditinstitutes beim Thema „Aussetzung und Ruhendstellung“, und wo liegt das eigentliche Problem?
9. Die Rechtsprechung zum Thema „Aussetzung“
Termin
27.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.457
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Udo Mühlenhaus
Arbeitskreis Vollstreckung Großstadtkassen
Beschäftigte im Vollstreckungsaußen- und -innendienst
170,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.