Fortbildungsprogramm

Korrektur von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II nach §§ 45, 48, 50 SGB X

Veranstaltungsziele

Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Auch die Bagatellgrenze und die Haftungsbeschränkung volljährig gewordener Kinder nach § 1629a BGB spielt hier insbesondere nach den Ergänzungen durch das Bürgergeldgesetz eine erhebliche Rolle.

In diesem Seminar sollen die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Korrektur von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen nach dem SGB X unter Berücksichtigung der bisherigen umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert werden.

Inhalte

1. Rücknahme anfänglich rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 SGB X
2. Aufhebung nachträglich rechtswidriger belastender und begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 SGB X
3. Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X
4. Individualprinzip
5. Bagatellgrenze nach § 40 SGB II
6. Besonderheiten bei Kindern inkl. § 1629a BGB und § 40 Abs. 9 SGB II

Termin

Termin
21.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.340

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestext SGB II und SGB X

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

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