Kostenbeiträge für Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen rechtmäßig erheben
Die Eltern eines Kindes oder Jugendlichen bzw. junge Volljährige selbst können bei teilstationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Die Kostenbeteiligung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist in den §§ 91 ff. SGB VIII geregelt. Viele Kostenbeitragsbescheide werden von den Verwaltungsgerichten aufgehoben, weil die Voraussetzungen der Kostenbeitragserhebung nicht vorliegen, die Einkommensberechnung falsch ist oder der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt nicht gewahrt wird. Vor dem Hintergrund der obergerichtlichen Rechtsprechung sollen die möglichen Probleme und Fehlerquellen in der Kostenbeitragserhebung aufgezeigt werden.
1. Gesetzliche Grundlagen der Kostenbeitragserhebung
2. Leistungen, zu denen Kostenbeiträge erhoben werden
3. Rechtmäßigkeit der kinder- und jugendhilferechtlichen Maßnahme als Voraussetzung der Kostenbeitragserhebung
4. Beitragspflichtiger Personenkreis
5. Belehrung gemäß § 92 Abs. 3. Satz 1 SGB VIII als Voraussetzung der Kostenbeitragsrechnung
6. Berechnung des Einkommens
7. Höhe des Kostenbeitrags
8. Grenzen der Heranziehung: Angemessener Kostenbeitrag im Sinne von § 94 Abs. 1 SGB VIII
9. Kostenbeitragspflicht junger Menschen nach § 94 Abs. 6 SGB VIII
10. Besprechung aktueller Fälle aus der Rechtsprechung
2. Leistungen, zu denen Kostenbeiträge erhoben werden
3. Rechtmäßigkeit der kinder- und jugendhilferechtlichen Maßnahme als Voraussetzung der Kostenbeitragserhebung
4. Beitragspflichtiger Personenkreis
5. Belehrung gemäß § 92 Abs. 3. Satz 1 SGB VIII als Voraussetzung der Kostenbeitragsrechnung
6. Berechnung des Einkommens
7. Höhe des Kostenbeitrags
8. Grenzen der Heranziehung: Angemessener Kostenbeitrag im Sinne von § 94 Abs. 1 SGB VIII
9. Kostenbeitragspflicht junger Menschen nach § 94 Abs. 6 SGB VIII
10. Besprechung aktueller Fälle aus der Rechtsprechung
Termin
16.01.2025, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.
Veranst.-Nr.
III.297
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Julia Müller
Richterin am Verwaltungsgericht
Beschäftigte, die mit der Erhebung von Kostenbeiträgen betraut sind, Beschäftigte der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB VIII und Kostenbeitragsverordnung
Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.