Krankenhilfe im SGB XII
Ziel des Seminars ist es die grundsätzlichen Möglichkeiten von Mitgliedschaften in der Krankenversicherung zu thematisieren. Das Seminar widmet sich Problemfeldern an der Schnittstelle von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zur Krankenhilfe nach dem SGB XII.
Das Seminar dient – aktuell insbesondere im Zusammenhang mit den Hilfen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine - der Vermeidung von unnötigen und für die Sozialhilfe kostenintensiven Betreuungsanmeldungen nach § 264 SGB V und zeigt Lösungen zur Rückkehr in eine Mitgliedschaft einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Das Seminar eignet sich nicht nur für die Beschäftigten in der Krankenhilfe. Es richtet sich in erster Linie auch an die Beschäftigten der Leistungssachbearbeitung des 3. und 4. Kapitels im SGB XII sowie in der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege.
Das Seminar dient – aktuell insbesondere im Zusammenhang mit den Hilfen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine - der Vermeidung von unnötigen und für die Sozialhilfe kostenintensiven Betreuungsanmeldungen nach § 264 SGB V und zeigt Lösungen zur Rückkehr in eine Mitgliedschaft einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Das Seminar eignet sich nicht nur für die Beschäftigten in der Krankenhilfe. Es richtet sich in erster Linie auch an die Beschäftigten der Leistungssachbearbeitung des 3. und 4. Kapitels im SGB XII sowie in der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege.
1. Familienversicherung
- Insbesondere Familienversicherung ohne Altersgrenze
2. Pflichtversicherung
- Insbesondere allgemeine Pflichtversicherung für nicht versicherte Menschen
3. Freiwillige Versicherung
- nach Beendigung des Leistungsbezuges nach dem SGB II
- nach Beendigung einer Familienversicherung
- für schwerbehinderte Menschen
4. Obligatorische Anschlussversicherung
- insbesondere „Automatikfalle“ bei nahtlosem Übergang aus dem SGB II – Bezug
5. Private Krankenversicherung
- Kontrahierungszwang zum Basistarif
- Abschlusszwang ehemals privat versicherter Personen
- Insbesondere Familienversicherung ohne Altersgrenze
2. Pflichtversicherung
- Insbesondere allgemeine Pflichtversicherung für nicht versicherte Menschen
3. Freiwillige Versicherung
- nach Beendigung des Leistungsbezuges nach dem SGB II
- nach Beendigung einer Familienversicherung
- für schwerbehinderte Menschen
4. Obligatorische Anschlussversicherung
- insbesondere „Automatikfalle“ bei nahtlosem Übergang aus dem SGB II – Bezug
5. Private Krankenversicherung
- Kontrahierungszwang zum Basistarif
- Abschlusszwang ehemals privat versicherter Personen
Termin
24.03.2025, 09:00 Uhr – 25.03.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.375
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Peter Otto
Sachgebietsleiter im Fachbereich Soziales
Beschäftigte im Vollzug der Sozialhilfe, die geringe oder keine Kenntnisse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen.