Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW)
Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten. Als (neues) Mitglied eines Personalrats fragen Sie sich:
- Was sind meine Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied?
- Welche Möglichkeiten habe ich, die Interessen der Beschäftigten zu fördern?
Sie erhalten hier das nötige Basiswissen oder auch eine Auffrischung, um auf aktuellem Wissensstand erfolgreich im Personalrat mitarbeiten zu können, d. h. mit zu diskutieren und mit zu entscheiden.
Die Informations- und Beteiligungsrechte werden in den Grundzügen behandelt und die Fragen und Beispiele der Teilnehmenden besprochen.
- Was sind meine Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied?
- Welche Möglichkeiten habe ich, die Interessen der Beschäftigten zu fördern?
Sie erhalten hier das nötige Basiswissen oder auch eine Auffrischung, um auf aktuellem Wissensstand erfolgreich im Personalrat mitarbeiten zu können, d. h. mit zu diskutieren und mit zu entscheiden.
Die Informations- und Beteiligungsrechte werden in den Grundzügen behandelt und die Fragen und Beispiele der Teilnehmenden besprochen.
1. Rolle und Selbstverständnis des Personalrates
2. Was bedeutet „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Dienststelle und Personalrat?
- Friedenspflicht
- Anrufung von Gerichten und anderen außenstehenden Stellen
3. Worin liegt die besondere Rechtsstellung der Personalratsmitglieder?
- Schutz vor Kündigung und Versetzung
- Übernahme von Auszubildenden
- Schweigepflicht, Befangenheit
4. Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalrat; Informationsrechte
5. Die Beteiligungsrechte im Überblick
- bei personellen Maßnahmen
- bei Abmahnung und Kündigung
- bei sozialen Maßnahmen
- bei technischen und organisatorischen Maßnahmen und Rationalisierung
- bei vielen „sonstigen“ Maßnahmen
6. Initiativen des Personalrats
7. Worin bestehen die Aufgaben der vorsitzenden Person?
8. Nach welchen Regeln läuft es in der Personalratssitzung?
9. Welche Rolle spielen die Beschäftigtengruppen (Beamte und Arbeitnehmer), die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, die Gewerkschaften?
10. Welche Rolle spielen die Beschäftigtengruppen (Beamte und Arbeitnehmer), die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, die Gewerkschaften?
2. Was bedeutet „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Dienststelle und Personalrat?
- Friedenspflicht
- Anrufung von Gerichten und anderen außenstehenden Stellen
3. Worin liegt die besondere Rechtsstellung der Personalratsmitglieder?
- Schutz vor Kündigung und Versetzung
- Übernahme von Auszubildenden
- Schweigepflicht, Befangenheit
4. Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalrat; Informationsrechte
5. Die Beteiligungsrechte im Überblick
- bei personellen Maßnahmen
- bei Abmahnung und Kündigung
- bei sozialen Maßnahmen
- bei technischen und organisatorischen Maßnahmen und Rationalisierung
- bei vielen „sonstigen“ Maßnahmen
6. Initiativen des Personalrats
7. Worin bestehen die Aufgaben der vorsitzenden Person?
8. Nach welchen Regeln läuft es in der Personalratssitzung?
9. Welche Rolle spielen die Beschäftigtengruppen (Beamte und Arbeitnehmer), die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, die Gewerkschaften?
10. Welche Rolle spielen die Beschäftigtengruppen (Beamte und Arbeitnehmer), die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, die Gewerkschaften?
Termin
26.08.2024, 09:00 Uhr – 27.08.2024, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.620
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Rolf Georg Koch
Referent für Personalvertretungsrecht
Mitglieder und Ersatzmitglieder von Personalräten, Jugendvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen sowie Beschäftigte, die sich für die Personalratsarbeit interessieren
340,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.