Leichnam im Stadtgebiet? – Die ordnungsbehördliche Bestattung
Die ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen nehmen stetig zu. Für Verstorbene ohne Angehörige organisiert und finanziert laut den Bestattungsgesetzen der Länder die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattungen. Eine durch die Kommune veranlasste und finanzierte Bestattung sollte jedoch der Ausnahmefall bleiben, denn die Regelungen nach den Bestattungsgesetzen legen fest, dass Angehörige die Bestattung zu veranlassen haben.
Ob die Kosten der angeordneten Bestattungen durch Bestattungspflichtige ersetzt werden können, hängt maßgeblich davon ab, ob die Ermittlungen der Ordnungsbehörden akribisch durchgeführt und dokumentiert werden und inwiefern das Verwaltungszwangsverfahren gegenüber Bestattungspflichtigen rechtmäßig durchgesetzt wird, um die entstandenen Kosten geltend zu machen.
Das Seminar vermittelt eine strukturierte und rechtlich saubere Vorgehensweise zur Durchführung einer Ordnungsamtsbestattung, dabei steht die sorgfältige ordnungsbehördliche Ermittlung von Angehörigen, das rechtskonforme Durchsetzen des ordnungsbehördlichen Verfahrens und das Ausschöpfen aller Möglichkeiten des Kostenersatzes im Vordergrund.
Ob die Kosten der angeordneten Bestattungen durch Bestattungspflichtige ersetzt werden können, hängt maßgeblich davon ab, ob die Ermittlungen der Ordnungsbehörden akribisch durchgeführt und dokumentiert werden und inwiefern das Verwaltungszwangsverfahren gegenüber Bestattungspflichtigen rechtmäßig durchgesetzt wird, um die entstandenen Kosten geltend zu machen.
Das Seminar vermittelt eine strukturierte und rechtlich saubere Vorgehensweise zur Durchführung einer Ordnungsamtsbestattung, dabei steht die sorgfältige ordnungsbehördliche Ermittlung von Angehörigen, das rechtskonforme Durchsetzen des ordnungsbehördlichen Verfahrens und das Ausschöpfen aller Möglichkeiten des Kostenersatzes im Vordergrund.
1. Einführung in die ordnungsrechtliche Aufgabenstellung
2. Verfassungsrechtliche Einordnung der ordnungsbehördlichen Bestattung
3. Die Voraussetzungen der ordnungsbehördlichen Bestattung
4. Die Ermächtigungsgrundlage zur Gefahrenabwehr
5. Ordnungsbehördliche Ermittlung (Angehörigenermittlung, letzter Wunsch des Verstorbenen, Nachlasssicherung)
6. Vollstreckungsrechtliche Anforderungen an eine Ordnungsamtsbestattung (Erd- und Feuerbestattung)
7. Kosten der ordnungsbehördlichen Bestattung
8. Möglichkeiten des Kostenersatzes
2. Verfassungsrechtliche Einordnung der ordnungsbehördlichen Bestattung
3. Die Voraussetzungen der ordnungsbehördlichen Bestattung
4. Die Ermächtigungsgrundlage zur Gefahrenabwehr
5. Ordnungsbehördliche Ermittlung (Angehörigenermittlung, letzter Wunsch des Verstorbenen, Nachlasssicherung)
6. Vollstreckungsrechtliche Anforderungen an eine Ordnungsamtsbestattung (Erd- und Feuerbestattung)
7. Kosten der ordnungsbehördlichen Bestattung
8. Möglichkeiten des Kostenersatzes
Termin
02.04.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.497
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- David Bohnes
Ordnungsamtsleiter
Beschäftigte des Fachbereichs Ordnung
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestexte BestG NRW, OBG NRW, VwVG NRW, VwGO