Mehrarbeit und Überstunden im TVöD – Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Seit den Entscheidungen des BAG aus den Jahren 2013 und 2017 (25.4.2013 – 6 AZR 800/11 und 23.3.2017 – 6 AZR 161/16) ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Leistung von Wechselschicht- oder Schichtarbeit Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht, in ständiger Diskussion. Das BAG hatte zuletzt auch Teilzeitkräften für sogenannte "ungeplante Überstunden" bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit, Überstundenzuschläge zugesprochen. Nun hat das BAG am 15. Oktober 2021 in der Entscheidung – 6 AZR 253/19 – seine Rechtsprechung hierzu grundlegend geändert und einerseits für Klarheit aber auch für Überraschungen gesorgt. In diesem Seminar erläutert der erfahrene ehemalige Referent des kommunalen Arbeitgeberverbandes NW die neue Rechtsprechung und ihre Auswirkung auf die Praxis an Hand leicht verständlicher Beispiele.
Es wird ausführlich erklärt, wann es sich um tarifliche Überstunden handelt und was man unter Mehrarbeit versteht, ob man Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten kann und wann auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
Es wird ausführlich erklärt, wann es sich um tarifliche Überstunden handelt und was man unter Mehrarbeit versteht, ob man Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten kann und wann auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
1. Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu dem Begriff der Überstunde
2. Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden
3. Voraussetzungen, die der TVöD für das Vorliegen von Überstunden normiert
4. Anspruch von Teilzeitkräften auf Überstundenzuschläge
5. Handlungsempfehlungen, die sich aus der neuen Rechtsprechung ergeben
2. Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden
3. Voraussetzungen, die der TVöD für das Vorliegen von Überstunden normiert
4. Anspruch von Teilzeitkräften auf Überstundenzuschläge
5. Handlungsempfehlungen, die sich aus der neuen Rechtsprechung ergeben
Termin
29.04.2025, 09:00 Uhr – 10:30 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.609-OS
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- Dirk Brand
Referent für arbeits- und tarifrechtliche Seminare
Personalverantwortliche, Beschäftigte der Personalbereiche sowie Beschäftigte, die Dienstpläne erstellen
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