Fortbildungsprogramm

Neu im Ordnungsamt

Veranstaltungsziele

Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Hintergrundwissen und wertvollen praktischen Hinweisen und Techniken für die Tätigkeiten innerhalb kommunaler örtlicher Ordnungsbehörden, um Anordnungen und Verfahren im Rahmen des Ordnungsrechts rechtssicher in die Praxis umzusetzen.
Dabei werden sowohl spezialgesetzliche Grundlagen, als auch die ordnungsbehördliche Generalklausel behandelt.
Praxisnah und anhand von vielen Beispielen lernen Sie wie Zuständigkeiten erkannt werden, welche Befugnisse bestehen und welche rechtlichen Anforderungen an ein rechtmäßiges ordnungsrechtliches Handeln geknüpft sind.

Das Seminar dient zur Vermittlung von Grundlagen und Auffrischung von Fachwissen.

Inhalte

1. Wahrnehmung ordnungsrechtlicher Aufgaben
2. Zuständigkeiten (Regelzuständigkeit, außerordentliche Zuständigkeiten)
3. Rechtsgrundlagen und Eingriffsbefugnisse im Ordnungsrecht
4. Verantwortlichkeiten und Auswahl des Störers
5. Verhältnismäßigkeit ordnungsrechtlicher Maßnahmen
6. Durchsetzung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen mit Zwangsmittel
7. Abgrenzung gestrecktes Vollstreckungsverfahren und Sofortvollzug
8. Anordnung der sofortigen Vollziehung
9. Austausch der Teilnehmenden

Termin

Termin
11.06.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.468

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte, die erstmalig im Fachbereich Ordnung eingesetzt werden und Beschäftigte mit geringer Berufserfahrung im Fachbereich Ordnung

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetztestexte OBG NRW, VwVfG NRW, VwVG NRW, VwGO

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388