Ordnungsrechtliche Fragen der Hundehaltung in NRW
Die Problematik rund um die ordnungsrechtliche Hundehaltung beschäftigt die Ordnungsbehörden fortlaufend. In diesem Seminar wird die Gesamtproblematik der Hundehaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung tiefgründig behandelt. Dabei stehen die ordnungsrechtlichen Aspekte der Hundehaltung, d. h. der behördliche Umgang mit gefährlichen Hunden, im Vordergrund.
1. Einführung in die ordnungsrechtliche Aufgabenstellung
2. Rassekategorien nach LHundG NRW – Anzeige oder Erlaubnis?
3. Ermächtigungsgrundlagen zur Gefahrenabwehr (LHundG NRW und ordnungsbehördliche VO)
4. Der „gefährliche Hund“ durch einen Vorfall (z. B. Beißvorfall)
5. Das ordnungsbehördliche Einschreiten (Bewertung der Gefahrenlage, Ermessensanwendung, Einzelfallentscheidung)
6. Haltungsuntersagung (große Hunde, gefährliche Hunde)
7. Sicherstellung eines Hundes und deren Voraussetzungen
8. Ordnungsverfügung zur Gefahrenabwehr
2. Rassekategorien nach LHundG NRW – Anzeige oder Erlaubnis?
3. Ermächtigungsgrundlagen zur Gefahrenabwehr (LHundG NRW und ordnungsbehördliche VO)
4. Der „gefährliche Hund“ durch einen Vorfall (z. B. Beißvorfall)
5. Das ordnungsbehördliche Einschreiten (Bewertung der Gefahrenlage, Ermessensanwendung, Einzelfallentscheidung)
6. Haltungsuntersagung (große Hunde, gefährliche Hunde)
7. Sicherstellung eines Hundes und deren Voraussetzungen
8. Ordnungsverfügung zur Gefahrenabwehr
Termin
04.12.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.482-2
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel
46485 Wesel
- David Bohnes
Ordnungsamtsleiter
Beschäftigte des Fachbereichs Ordnung
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestexte LHundG NRW, VwVG NRW, VwGO
170,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.