Fortbildungsprogramm

Ordnungsrechtliche Fragen der Hundehaltung in NRW

Veranstaltungsziele

Die Problematik rund um die ordnungsrechtliche Hundehaltung beschäftigt die Ordnungsbehörden fortlaufend. In diesem Seminar wird die Gesamtproblematik der Hundehaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung tiefgründig behandelt. Dabei stehen die ordnungsrechtlichen Aspekte der Hundehaltung, d. h. der behördliche Umgang mit gefährlichen Hunden, im Vordergrund.

Inhalte

1. Einführung in die ordnungsrechtliche Aufgabenstellung
2. Rassekategorien nach LHundG NRW – Anzeige oder Erlaubnis?
3. Ermächtigungsgrundlagen zur Gefahrenabwehr (LHundG NRW und ordnungsbehördliche VO)
4. Der „gefährliche Hund“ durch einen Vorfall (z. B. Beißvorfall)
5. Das ordnungsbehördliche Einschreiten (Bewertung der Gefahrenlage, Ermessensanwendung, Einzelfallentscheidung)
6. Haltungsuntersagung (große Hunde, gefährliche Hunde)
7. Sicherstellung eines Hundes und deren Voraussetzungen
8. Ordnungsverfügung zur Gefahrenabwehr

Termin

Termin
04.12.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.482-2

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte des Fachbereichs Ordnung

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestexte LHundG NRW, VwVG NRW, VwGO

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388