Ordnungswidrigkeiten im Gaststättenrecht nach BGastG für das Land NRW
In NRW ist das Gaststättenrecht im BGastG geregelt. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit steht stets im Ermessen der Behörde.
In vielen Fällen verkennen die einzelnen Gewerbebehörden, dass es diese Möglichkeiten überhaupt gibt.
Das Seminar klärt über alle wesentlichen Dinge des Bußgeldverfahrens im Gaststättenrecht nach Bundesnorm für das Land NRW auf.
Ziel dieses Seminars soll sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid rechtssicher erstellen können und ein abschließendes Wissen über gewerberechtliche und gaststättenrechtliche Besonderheiten des Landes NRW im Bußgeldverfahren erlangen.
In vielen Fällen verkennen die einzelnen Gewerbebehörden, dass es diese Möglichkeiten überhaupt gibt.
Das Seminar klärt über alle wesentlichen Dinge des Bußgeldverfahrens im Gaststättenrecht nach Bundesnorm für das Land NRW auf.
Ziel dieses Seminars soll sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid rechtssicher erstellen können und ein abschließendes Wissen über gewerberechtliche und gaststättenrechtliche Besonderheiten des Landes NRW im Bußgeldverfahren erlangen.
1. Darstellung der Bußgeldsituation im gaststättenrechtlichen Bereich im Land NRW
2. Erörterung aller Bußgeldtatbestände nach BGastG sowie vielen Beispielen
3. Aufbau des Bußgeldbescheids sowie Realisation
4. Vollstreckung, bzw. Untersagungsverfahren nach BGastG
5. Unterscheidung Bußgeld / Zwangsgeld nach VwVG NRW
2. Erörterung aller Bußgeldtatbestände nach BGastG sowie vielen Beispielen
3. Aufbau des Bußgeldbescheids sowie Realisation
4. Vollstreckung, bzw. Untersagungsverfahren nach BGastG
5. Unterscheidung Bußgeld / Zwangsgeld nach VwVG NRW
Termin
26.08.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.484
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Marc Oppermann
Jurist und Dozent
Neu- und Quereinsteiger sowie erfahrene Beschäftigte von Verwaltungen und Kommunen im Land NRW