Fortbildungsprogramm

Ordnungswidrigkeiten im Gaststättenrecht nach BGastG für das Land NRW

Veranstaltungsziele

In NRW ist das Gaststättenrecht im BGastG geregelt. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit steht stets im Ermessen der Behörde.

In vielen Fällen verkennen die einzelnen Gewerbebehörden, dass es diese Möglichkeiten überhaupt gibt.

Das Seminar klärt über alle wesentlichen Dinge des Bußgeldverfahrens im Gaststättenrecht nach Bundesnorm für das Land NRW auf.

Ziel dieses Seminars soll sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid rechtssicher erstellen können und ein abschließendes Wissen über gewerberechtliche und gaststättenrechtliche Besonderheiten des Landes NRW im Bußgeldverfahren erlangen.

Inhalte

1. Darstellung der Bußgeldsituation im gaststättenrechtlichen Bereich im Land NRW
2. Erörterung aller Bußgeldtatbestände nach BGastG sowie vielen Beispielen
3. Aufbau des Bußgeldbescheids sowie Realisation
4. Vollstreckung, bzw. Untersagungsverfahren nach BGastG
5. Unterscheidung Bußgeld / Zwangsgeld nach VwVG NRW

Termin

Termin
26.08.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.484

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Neu- und Quereinsteiger sowie erfahrene Beschäftigte von Verwaltungen und Kommunen im Land NRW

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388