Fortbildungsprogramm

Ordnungswidrigkeiten in der Meldebehörde

Veranstaltungsziele

In vielen Meldebehörden werden Ordnungswidrigkeiten eher stiefmütterlich behandelt. Oft wird generell davon abgesehen, Verwarn- bzw. Bußgelder zu verhängen, sei es aus Unsicherheit, Unwissenheit oder Zeitmangel. Mitunter wird es durch die Verwaltungsspitze auch nicht gern gesehen, wenn Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Hierbei wird jedoch verkannt, dass Ordnungswidrigkeiten nicht zum Selbstzweck geahndet werden, sondern dass dadurch die Bürgerinnen und Bürger (auch) zum Einhalten der Regeln angehalten werden sollen. Das Seminar befasst sich einerseits allgemein mit dem Thema Ordnungswidrigkeiten, andererseits werden die Bußgeld-Tatbestände aus dem Bundesmelde, dem Pass- und dem Personalausweisgesetz näher beleuchtet.

Inhalte

1. Notwendigkeit von Ordnungswidrigkeiten
2. Abgrenzung zur Verwaltungsvollstreckung/Zwangsmitteln
3. Überblick über das Recht der Ordnungswidrigkeiten
4. Ordnungswidrigkeiten als „kann“-Regelungen (Opportunitätsprinzip)
5. Vorsatz und Fahrlässigkeit
6. Verwarngeld und Bußgeld
7. Höhe des Verwarngeldes/der Geldbuße
8. Anforderungen an einen Bußgeldbescheid
9. Ordnungswidrigkeiten aus dem Melderecht
10. Ordnungswidrigkeiten aus dem Personalausweisgesetz
11. Ordnungswidrigkeiten aus dem Passgesetz

Termin

Termin
16.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.519

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Meldebehörden sowie der Bußgeldstellen bzw. allgemeinen Ordnungsbehörden, wenn Ordnungswidrigkeiten aus dem Pass-, Personalausweis- und Melderecht dort verfolgt werden

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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