Ordnungswidrigkeiten in der Meldebehörde
In vielen Meldebehörden werden Ordnungswidrigkeiten eher stiefmütterlich behandelt. Oft wird generell davon abgesehen, Verwarn- bzw. Bußgelder zu verhängen, sei es aus Unsicherheit, Unwissenheit oder Zeitmangel. Mitunter wird es durch die Verwaltungsspitze auch nicht gern gesehen, wenn Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Hierbei wird jedoch verkannt, dass Ordnungswidrigkeiten nicht zum Selbstzweck geahndet werden, sondern dass dadurch die Bürgerinnen und Bürger (auch) zum Einhalten der Regeln angehalten werden sollen. Das Seminar befasst sich einerseits allgemein mit dem Thema Ordnungswidrigkeiten, andererseits werden die Bußgeld-Tatbestände aus dem Bundesmelde, dem Pass- und dem Personalausweisgesetz näher beleuchtet.
1. Notwendigkeit von Ordnungswidrigkeiten
2. Abgrenzung zur Verwaltungsvollstreckung/Zwangsmitteln
3. Überblick über das Recht der Ordnungswidrigkeiten
4. Ordnungswidrigkeiten als „kann“-Regelungen (Opportunitätsprinzip)
5. Vorsatz und Fahrlässigkeit
6. Verwarngeld und Bußgeld
7. Höhe des Verwarngeldes/der Geldbuße
8. Anforderungen an einen Bußgeldbescheid
9. Ordnungswidrigkeiten aus dem Melderecht
10. Ordnungswidrigkeiten aus dem Personalausweisgesetz
11. Ordnungswidrigkeiten aus dem Passgesetz
2. Abgrenzung zur Verwaltungsvollstreckung/Zwangsmitteln
3. Überblick über das Recht der Ordnungswidrigkeiten
4. Ordnungswidrigkeiten als „kann“-Regelungen (Opportunitätsprinzip)
5. Vorsatz und Fahrlässigkeit
6. Verwarngeld und Bußgeld
7. Höhe des Verwarngeldes/der Geldbuße
8. Anforderungen an einen Bußgeldbescheid
9. Ordnungswidrigkeiten aus dem Melderecht
10. Ordnungswidrigkeiten aus dem Personalausweisgesetz
11. Ordnungswidrigkeiten aus dem Passgesetz
Termin
16.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.519
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Christoph Dammköhler
Rechtsanwalt
Beschäftigte der Meldebehörden sowie der Bußgeldstellen bzw. allgemeinen Ordnungsbehörden, wenn Ordnungswidrigkeiten aus dem Pass-, Personalausweis- und Melderecht dort verfolgt werden