Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Anforderungen und rechtliche Grundlagen
Im Anschluss an die richtungsweisenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21), die Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden verpflichten, liegt nun ein Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vor. Ziel ist es, diese Pflicht gesetzlich zu verankern und zu konkretisieren. Für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellt sich nun die Frage, wie diese Anforderungen praktisch umgesetzt werden sollen und wie eine rechtssichere Arbeitszeiterfassung gestaltet werden kann. In diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Einführung in die relevanten Urteile des EuGH und BAG. Der erfahrene Praktiker und ehemalige Referent des Kommunalen Arbeitgeberverbands NW erklärt, welche Anforderungen im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung zu beachten sind und welcher rechtliche Rahmen hierbei gilt. Dazu gehört auch ein detaillierter Überblick über das aktuelle Arbeitszeitrecht. Sie lernen, was alles als Arbeitszeit gilt, welche arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen zu beachten sind und welche Zeiten von der Erfassungspflicht umfasst sind. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist ein Blick auf den derzeit noch in der Entwurfsphase befindlichen Gesetzesänderungsprozess und die zu erwartenden Neuerungen im Arbeitszeitrecht. Als praktische Unterstützung erhalten Sie zudem ein Muster für eine Arbeitszeiterfassung als Übergangslösung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf den neuesten Stand der Rechtslage zu bringen und praxisnahe Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf den neuesten Stand der Rechtslage zu bringen und praxisnahe Handlungsempfehlungen zu erhalten.
1. Rechtsgrundlagen
2. Was zählt als Arbeitszeit? (z.B. Mehrarbeit und Überstunden) – Abgrenzung und Erfassungspflichten
3. Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
4. Überblick über das „Stechuhr-Urteil“ des EuGH vom 14.05.2019 sowie das BAG-Grundsatzurteil vom 13. September 2022
5. Ausblick auf das neue Arbeitszeitgesetz (Referentenentwurf)
6. Praktische Lösungen: Muster für eine Arbeitszeiterfassung als Übergangslösung
2. Was zählt als Arbeitszeit? (z.B. Mehrarbeit und Überstunden) – Abgrenzung und Erfassungspflichten
3. Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
4. Überblick über das „Stechuhr-Urteil“ des EuGH vom 14.05.2019 sowie das BAG-Grundsatzurteil vom 13. September 2022
5. Ausblick auf das neue Arbeitszeitgesetz (Referentenentwurf)
6. Praktische Lösungen: Muster für eine Arbeitszeiterfassung als Übergangslösung
Termin
08.04.2025, 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.14
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Dirk Brand
Referent für arbeits- und tarifrechtliche Seminare
Personalverantwortliche und Beschäftigte der Personalbereiche
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung, Installation der Zoom-App empfehlenswert