Fortbildungsprogramm

Rechtliche Grundlagen, medizinische und praktische Fragen der sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG NRW

Verfahrensabläufe, Hilfestellungen und praktische Tipps aus der Praxis für die Praxis

Veranstaltungsziele

Samstagnacht, eine junge Mutter rennt – auf dem Arm ein Baby – schreiend auf die Straße und droht damit, sich und den Säugling umzubringen; Montagmorgen, ein 50jähriger Familienvater erscheint mit einem Beil bewaffnet im Lehrerzimmer einer Grundschule und verlangt die Herausgabe seines bei der geschiedenen Mutter lebenden Sohnes.
Solche Fälle kommen immer häufiger vor. Die für den ersten Moment der Gefahrenabwehr gerufene Polizei entscheidet oftmals, die Ordnungsbehörde zwecks "Prüfung PsychKG" hinzuzuziehen. Ordnet die Behörde unverzüglich und ohne gerichtliche Entscheidung freiheitsentziehende Maßnahmen an, so werden elementare und grundgesetzlich verbriefte Grundrechte eines Menschen beschnitten. Damit Behördenmitarbeitende rechtssicher, verantwortungsvoll und schnell tätig werden können, ist die Kenntnis des PsychKG NRW unerlässlich.

Inhalte

1. Typische Fallkonstellationen bei der Anwendung des PsychKG
2. Eigengefährdung, Fremdgefährdung
3. Notwendigkeit der s o f o r t i g e n Unterbringung
4. Auf was ist an der Einsatzstelle zu achten?
5. Bedeutung "gegen den Willen" des Patienten
6. Inhalt der schriftlichen Begründung zur Zwangseinweisung
7. Fachliche Qualifikation des Arztes, der das Gutachten ausstellt: Allgemeinmediziner, Psychiater
8. Inhalte des ärztlichen Zeugnisses
9. Typische Krankheitsbilder
10. Materielle Unterbringungsvoraussetzungen
11. Besonderheiten bei bestehenden Betreuungsverhältnissen nach § 1906 BGB
12. Kurze Abgrenzung zur Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB, 81, 126a StPO, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei der Unterbringung Minderjähriger (§ 1631 b BGB)
13. Zuständigkeiten Polizei/Ordnungsbehörde
14. Mögliche Probleme der Zusammenarbeit und Lösungsmöglichkeiten
15. Kurze Abgrenzung zur Ingewahrsamnahme nach § 35 PolG NRW
16. Organisatorische Fragen: Wie wird die Rufbereitschaft vor Ort organisiert? Ordnungsbehörde, Arzt, Gericht?

Die komplexe Thematik wird betrachtet aus Sicht
- der einweisenden Ordnungsbehörde: Wann muss ein Patient eingewiesen, wann darf er nicht eingewiesen werden? Erörterung der verschiedenen Problematiken, die im praktischen Einsatz vor Ort auftreten (können): Wer ist vor Ort verantwortlich? Abgrenzung zur Zuständigkeit anderer Stellen, Zusammenarbeit mit der Polizei, mit dem Arzt und dem Rettungsdienst, etc.
- des begutachtenden Arztes: Welches Verhalten ist normal, was ist nicht (mehr) normal? Typische psychische Erkrankungen (Psychosen, Neurosen, Depressionen, Manie, Demenz, Suchterkrankung, Suizidalität, präsuizidales Syndrom)
- des Gerichts: Darstellung des rechtlichen Verfahrens einschließlich Rechtsmittel, Ablauf bei Gericht und in der Klinik; Rechte des Patienten in der Klinik, Rechte der Klinik im Rahmen der Behandlung (Fixierung, Zwangsmedikation)

Termin

Termin
05.06.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.498-1

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Ordnungsbehörde (ggf. der Berufsfeuerwehr), die Zwangseinweisungen durchführen

Gebühr

210,00 € 199,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388