Rentenrechtliches Grundwissen an den Schnittstellen zum/zwischen SGB II und SGB XII
Die Vorschriften des SGB II und des SGB XII nehmen an verschiedenen Stellen das Rentenrecht des SGB VI inhaltlich in Bezug.
Ein sachgerechter Umgang mit den verschiedenen Schnittstellen setzt Grundkenntnisse des Rentenrechtes nach dem SGB VI voraus.
Zur Erarbeitung der benötigten Grundkenntnisse wird auf die Grundlagen des SGB VI unter Einbeziehung der Berührungspunkte zum SGB II und zum SGB XII systematisch eingegangen.
Aktuell werden die Auswirkungen des „Bürgergeldgesetzes“ ab dem 01.01.2023 aufgezeigt (insbesondere § 12a SGB II).
Ein sachgerechter Umgang mit den verschiedenen Schnittstellen setzt Grundkenntnisse des Rentenrechtes nach dem SGB VI voraus.
Zur Erarbeitung der benötigten Grundkenntnisse wird auf die Grundlagen des SGB VI unter Einbeziehung der Berührungspunkte zum SGB II und zum SGB XII systematisch eingegangen.
Aktuell werden die Auswirkungen des „Bürgergeldgesetzes“ ab dem 01.01.2023 aufgezeigt (insbesondere § 12a SGB II).
1. Verschiedene Rentenarten und deren Voraussetzungen
- Rentenarten
- Rentenrechtliche Zeiten
- Grundzüge der Rentenberechnung
- Renteneintrittsalter
- Abschläge bei vorzeitiger Rente
- Kontenklärung
- Renteninformation
- Rentenantrag
2. Aufforderung zur Rentenantragsstellung
- Schnittstellen im SGB II (§ 5 Abs. 3, § 12a, UnbilligkeitsVO, Besitzstand aus § 65 Abs. 4 SGB II)
- Schnittstellen zum SGB XII ( § 2, § 95 SGB XII)
- Mitwirkung nach §§ 60 ff SGB I
- Erstattungen nach §§ 102 ff SGB X
3. Aufstockung geringer Renten (Grundrente)
- Personenkreis
- Anspruchsvoraussetzungen
- Berechnungsbeispiel
4. Gutachten des Rentenversicherungsträgers im Rahmen des 4. Kapitels SGB XII
- (Bindungs-)Wirkung des Gutachtens
- Form
- Streitfälle (Beiladungen)
- Fallübergänge aus dem SGB II bei noch fehlender Begutachtung
- Rentenarten
- Rentenrechtliche Zeiten
- Grundzüge der Rentenberechnung
- Renteneintrittsalter
- Abschläge bei vorzeitiger Rente
- Kontenklärung
- Renteninformation
- Rentenantrag
2. Aufforderung zur Rentenantragsstellung
- Schnittstellen im SGB II (§ 5 Abs. 3, § 12a, UnbilligkeitsVO, Besitzstand aus § 65 Abs. 4 SGB II)
- Schnittstellen zum SGB XII ( § 2, § 95 SGB XII)
- Mitwirkung nach §§ 60 ff SGB I
- Erstattungen nach §§ 102 ff SGB X
3. Aufstockung geringer Renten (Grundrente)
- Personenkreis
- Anspruchsvoraussetzungen
- Berechnungsbeispiel
4. Gutachten des Rentenversicherungsträgers im Rahmen des 4. Kapitels SGB XII
- (Bindungs-)Wirkung des Gutachtens
- Form
- Streitfälle (Beiladungen)
- Fallübergänge aus dem SGB II bei noch fehlender Begutachtung
Termin
14.11.2024 von 09:00 - 16:00 Uhr und 15.11.2024 von 09:00 - 13:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.318
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Uwe Silzer
ehemaliger Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung
Beschäftigte des Fachbereichs Soziales und der Jobcenter
280,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.