Fortbildungsprogramm

Scheinehen und Scheinvaterschaft in der behördlichen Praxis

Veranstaltungsziele

Einschlägige Publikationen im Internet weisen den Weg, den nicht nur Gérard Depardieu und Andie MacDowell bereits 1990 in dem Hollywoodklassiker Green Card gehen mussten. In Zeiten, in denen Europa zunehmend zum Migrationsziel wird, gewinnt neben Scheinvaterschaften und dem Asylantrag auch die aufenthaltsrechtliche Scheinehe wieder an Bedeutung.

Auch wenn es zunächst Aufgabe der Standesbeamten ist, die Ehe in Zweifelsfällen nicht zu schließen, liegt die Hauptarbeit bei den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde, um aufenthaltsrechtliche Scheinehen zu ermitteln und wirksam zu bekämpfen.

Das Seminar vermittelt Ihnen hierfür die wichtigsten Grundlagen. Praxisgerecht und an zahlreichen Fallbeispielen erklärt, lernen Sie, Scheinehen zu erkennen, Beweise gerichtsfest zu ermitteln und rechtssicher die erforderlichen behördlichen Maßnahmen anzuwenden.

Inhalte

1. Begriff der Ehe
2. Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft
3. Scheinehe oder Zweckehe?
4. Ermittlungsbefugnisse der Ausländerbehörden: Anhörung, Augenschein, örtliche Ermittlungen
5. Beweissicherung und eidesstattliche Versicherung
6. Rechtliche Konsequenzen
7. Rücknahme und zeitliche Beschränkungen von Aufenthaltstiteln
8. Im Überblick: Das gerichtliche Verfahren
9. Umgang mit §85a AufenthG

Termin

Termin
27.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.492

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte von Ausländerbehörden und Standesämtern

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388