Städtebauliche Verträge - Chancen, noch größere Risiken
Der städtebauliche Vertrag ist aus der modernen städtebaulichen Entwicklung als oft notwendiges und effizientes Mittel der Projektrealisierung nicht mehr hinwegzudenken. Sie erlernen im Seminar die große Reichweite der Möglichkeiten eines städtebaulichen Vertrages anhand praktischer Beispielsfälle. Sie haben dabei die Möglichkeit, Fälle aus eigener Praxis mit in die Diskussion einzubringen. Des Weiteren werden die Grenzen und Risiken rechtswidriger städtebaulicher Verträge aufgezeigt. Insofern befindet sich die Rechtsprechung zum städtebaulichen Vertrag seit einigen Jahren erheblich im Fluss. Es bedarf aktueller Kenntnisse, um die Risiken der Rechtswidrigkeit und möglicherweise der Nichtigkeit eines Bebauungsplans zu vermeiden.
1. Ziele städtebaulicher Verträge
2. Formelle und inhaltliche Anforderungen
3. Rechtswidrigkeitsfolgen
4. Die Verträge im Einzelnen
5. Verhandlungsstrategien
Für diese Veranstaltung wurde die Anerkennung bei der Architektenkammer NRW mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung beantragt.
2. Formelle und inhaltliche Anforderungen
3. Rechtswidrigkeitsfolgen
4. Die Verträge im Einzelnen
5. Verhandlungsstrategien
Für diese Veranstaltung wurde die Anerkennung bei der Architektenkammer NRW mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung beantragt.
Termin
13.05.2026, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Dr. Claas Birkemeyer
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht
Beschäftigte aus den Bauämtern, insbesondere den Planungsämtern sowie aus den Rechtsämtern
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: BauGB