Verwaltungsvollstreckungsrecht – Das Zwangsverfahren zur Durchsetzung von Verwaltungsakten
Immer wieder stehen die öffentlichen Verwaltungen vor der Problemstellung, dass Bürger oder Firmen erteilten behördlichen Anordnungen nicht oder nur zögernd nachkommen. Dabei handelt es sich in der Regel um Verwaltungsakte, welche für den Adressaten belastend sind, da es sich um eine auferlegte Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassenspflicht handelt. Für den Fall, dass der Adressat des Bescheides den Verwaltungsakt nicht freiwillig befolgen will, gibt es verschiedene Möglichkeiten das Gewollte der Verwaltung auch gegen den Willen des Adressaten durchzusetzen.
In dem Seminar wird den Teilnehmenden das notwendige Rüstzeug zur Durchsetzung von Verwaltungsakten vermittelt.
In dem Seminar wird den Teilnehmenden das notwendige Rüstzeug zur Durchsetzung von Verwaltungsakten vermittelt.
1. Allgemeines zum Verwaltungsvollstreckungsrecht
2. Ablauf des Verwaltungszwangsverfahrens
3. Voraussetzungen der Vollstreckung
4. Maßnahmen des Verwaltungszwangs
5. Das Regelvollstreckungsverfahren (sog. gestrecktes Verfahren)
6. Sofortvollzug
7. Heranziehung zu den Kosten des Verwaltungszwangs
8. Rechtsnachfolge
9. Rechtschutz in der Verwaltungsvollstreckung
10. Praxisbeispiele
2. Ablauf des Verwaltungszwangsverfahrens
3. Voraussetzungen der Vollstreckung
4. Maßnahmen des Verwaltungszwangs
5. Das Regelvollstreckungsverfahren (sog. gestrecktes Verfahren)
6. Sofortvollzug
7. Heranziehung zu den Kosten des Verwaltungszwangs
8. Rechtsnachfolge
9. Rechtschutz in der Verwaltungsvollstreckung
10. Praxisbeispiele
Termin
18.05.2026, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel
46485 Wesel
- David Bohnes
Ordnungsamtsleiter
Beschäftigte, die mit der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsakten beauftragt sind
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestexte VwVG NRW, VwGO