Fortbildungsprogramm

Vollstreckung von Anordnungen auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes

Veranstaltungsziele

Wird ein bzw. mehrere Mängel durch die Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Regelprüfungen oder anlassbezogenen Prüfungen festgestellt, genügt oftmals die behördliche Beratung zur Behebung des Mangels bzw. der Mängel. Falls die behördliche Beratung jedoch nicht zum Erfolg führt oder Anordnungen aus anderen Gründen geboten erscheinen, trifft die Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz die erforderliche(n) Maßnahme(n).

Behördliche Anordnungen können dabei ein bestimmtes Handeln bezwecken, aber auch ein Unterlassen einfordern bzw. die Duldung behördlicher Maßnahmen. In den Fällen, in denen die Adressaten die Anordnungen nicht freiwillig vollziehen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Anordnung auch gegen den Willen des Adressaten durch Mittel des Verwaltungszwangs durchzusetzen.

Im Seminar werden systematisch die Rechtsgrundlagen der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie anhand von praktischen Fällen vermittelt. Darüber hinaus besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Sachverhalte in die Veranstaltung miteinzubringen.

Inhalte

1. Allgemeines sowie gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung
2. Aufbau und erforderliche Bestandteile einer Ordnungsverfügung unter Androhung eines Zwangsmittels nach dem VwVG NRW
3. Vermeidung von Fehlern bei der Erstellung von Ordnungsverfügungen (Adressat, Zustellung, Tenorierung, Rechtsmittelbelehrung)
4. Durchsetzung einer mit einem Zwangsmittel versehenen Ordnungsverfügung
5. Eigene Sachverhalte/Fragen

Termin

Termin
13.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.295

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte von Behörden nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ("Heimaufsicht")

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: WTG NRW, WTG-DVO, VwVG NRW, VwVfG NRW sowie fakultativ eigene Sachverhalte.

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388