Vollstreckung von Anordnungen auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes
Wird ein bzw. mehrere Mängel durch die Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Regelprüfungen oder anlassbezogenen Prüfungen festgestellt, genügt oftmals die behördliche Beratung zur Behebung des Mangels bzw. der Mängel. Falls die behördliche Beratung jedoch nicht zum Erfolg führt oder Anordnungen aus anderen Gründen geboten erscheinen, trifft die Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz die erforderliche(n) Maßnahme(n).
Behördliche Anordnungen können dabei ein bestimmtes Handeln bezwecken, aber auch ein Unterlassen einfordern bzw. die Duldung behördlicher Maßnahmen. In den Fällen, in denen die Adressaten die Anordnungen nicht freiwillig vollziehen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Anordnung auch gegen den Willen des Adressaten durch Mittel des Verwaltungszwangs durchzusetzen.
Im Seminar werden systematisch die Rechtsgrundlagen der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie anhand von praktischen Fällen vermittelt. Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, eigene Sachverhalte in die Veranstaltung einzubringen.
Behördliche Anordnungen können dabei ein bestimmtes Handeln bezwecken, aber auch ein Unterlassen einfordern bzw. die Duldung behördlicher Maßnahmen. In den Fällen, in denen die Adressaten die Anordnungen nicht freiwillig vollziehen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Anordnung auch gegen den Willen des Adressaten durch Mittel des Verwaltungszwangs durchzusetzen.
Im Seminar werden systematisch die Rechtsgrundlagen der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie anhand von praktischen Fällen vermittelt. Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, eigene Sachverhalte in die Veranstaltung einzubringen.
1. Allgemeines sowie gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung
2. Aufbau und erforderliche Bestandteile einer Ordnungsverfügung unter Androhung eines Zwangsmittels nach dem VwVG NRW
3. Vermeidung von Fehlern bei der Erstellung von Ordnungsverfügungen (Adressat, Zustellung, Tenorierung, Rechtsmittelbelehrung)
4. Durchsetzung einer mit einem Zwangsmittel versehenen Ordnungsverfügung
5. Eigene Sachverhalte/Fragen
2. Aufbau und erforderliche Bestandteile einer Ordnungsverfügung unter Androhung eines Zwangsmittels nach dem VwVG NRW
3. Vermeidung von Fehlern bei der Erstellung von Ordnungsverfügungen (Adressat, Zustellung, Tenorierung, Rechtsmittelbelehrung)
4. Durchsetzung einer mit einem Zwangsmittel versehenen Ordnungsverfügung
5. Eigene Sachverhalte/Fragen
Termin
21.01.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.265-1
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel
46485 Wesel
- Klaus Howoritsch
Sachbearbeiter im Bereich Recht/Heimaufsicht
Beschäftigte von Behörden nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ("Heimaufsicht")
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: WTG NRW, WTG-DVO, VwVG NRW, VwVfG NRW sowie fakultativ eigene Sachverhalte