Von der Eingliederungsvereinbarung zum Kooperationsplan
Der neue Kooperationsplan vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften, indem er eine gemeinsame Orientierung über Ziele und Schritte bietet. Er ist konkret, kurz und übersichtlich, verbindlich für gute Zusammenarbeit, aber nicht rechtlich bindend. Es gibt keine Rechtsfolgenbelehrung oder Unterschriften. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit gibt es keine Einladungen, Zuweisungen oder Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgen.
Doch was ist, wenn die Mitwirkung ausbleibt? Welche Möglichkeiten eröffnet das neue Gesetz? Wie kann ich Verbindlichkeit herstellen?
Die Quintessenz: Qualität in der Integrationsarbeit entsteht durch das konkrete Zusammenwirken von Jobcenter und Leistungsberechtigten, der Kooperationsplan erleichtert dies rechtlich und ermöglicht einen fokussierten Integrationsprozess.
Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit gegeben, im Informations- und Diskussionsforum Fragen zu stellen, um in schwierigeren Fällen rechtlich fundiert Entscheidungen treffen zu können.
Doch was ist, wenn die Mitwirkung ausbleibt? Welche Möglichkeiten eröffnet das neue Gesetz? Wie kann ich Verbindlichkeit herstellen?
Die Quintessenz: Qualität in der Integrationsarbeit entsteht durch das konkrete Zusammenwirken von Jobcenter und Leistungsberechtigten, der Kooperationsplan erleichtert dies rechtlich und ermöglicht einen fokussierten Integrationsprozess.
Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit gegeben, im Informations- und Diskussionsforum Fragen zu stellen, um in schwierigeren Fällen rechtlich fundiert Entscheidungen treffen zu können.
1. Zielsetzung & Funktion des Kooperationsplan
2. Potenzialanalyse
3. Rahmenbedingungen und Rechtsform des Kooperationsplans
4. Grundsatz: „Fördern und Fordern“
5. Inhalte des Kooperationsplans
6. Leistungen und Eigenbemühungen für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die Personen der Bedarfsgemeinschaft
7. Form und Nachweis der Eigenbemühungen zur Eingliederung
8. Laufzeit des Kooperationsplans
9. Schlichtungsverfahren
10. Kooperationsplan, Verwaltungsakt und Aufforderungen mit Rechtsfolgen
11. Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
12. Rückkehr zur Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgen
2. Potenzialanalyse
3. Rahmenbedingungen und Rechtsform des Kooperationsplans
4. Grundsatz: „Fördern und Fordern“
5. Inhalte des Kooperationsplans
6. Leistungen und Eigenbemühungen für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die Personen der Bedarfsgemeinschaft
7. Form und Nachweis der Eigenbemühungen zur Eingliederung
8. Laufzeit des Kooperationsplans
9. Schlichtungsverfahren
10. Kooperationsplan, Verwaltungsakt und Aufforderungen mit Rechtsfolgen
11. Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
12. Rückkehr zur Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgen
Termin
05.12.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.356
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Marc Timmerherm
Geschäftsführer Institut für Arbeitsmarkt und Integration, Diplom-Sozialpädagoge, B.Sc. Psychologie
Integrationsfachkräfte, Fallmanager, Führungskräfte und Schlichtungsstellen
170,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.