Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Volljährige Menschen entscheiden für sich selbst. Wer wegen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten rechtlich nicht besorgen kann, benötigt eine Stellvertretung. Die Erkrankung bildet das Betreuungsbedürfnis, die Stellvertretung deckt den Bedarf. Bedarfsdeckung erfolgt seit dem 01.01.2023 nicht nur durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sondern auch im Rahmen des Ehegattenvertretungsrechts.
Das Seminar beschäftigt sich mit der Fähigkeit, Vollmachten zu errichten sowie mit der Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde. Gestreift wird auch das Ehegattenvertretungsrecht. Ausgearbeitet wird das seit 2020 erheblich geänderte Recht der Patientenverfügung, begleitet durch Ausführungen zur Sterbehilfe und der Freiheit zur Selbsttötung.
Das Seminar dient der Vermittlung von Kenntnissen zur Unterstützung von rechtlichen Betreuenden und Ehrenamtlichen im Rahmen der Hilfen durch Beratungsstellen, Seniorenbüros sowie der Betreuungsbehörden. Nutzbar sind die Kenntnisse auch im Rahmen der Unterstützung des Gerichts im Verfahren nach § 11 BtOG.
Das Seminar beschäftigt sich mit der Fähigkeit, Vollmachten zu errichten sowie mit der Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde. Gestreift wird auch das Ehegattenvertretungsrecht. Ausgearbeitet wird das seit 2020 erheblich geänderte Recht der Patientenverfügung, begleitet durch Ausführungen zur Sterbehilfe und der Freiheit zur Selbsttötung.
Das Seminar dient der Vermittlung von Kenntnissen zur Unterstützung von rechtlichen Betreuenden und Ehrenamtlichen im Rahmen der Hilfen durch Beratungsstellen, Seniorenbüros sowie der Betreuungsbehörden. Nutzbar sind die Kenntnisse auch im Rahmen der Unterstützung des Gerichts im Verfahren nach § 11 BtOG.
1. Grundzüge des Betreuungsrechts
- Betreuungsbedürfnis
- Betreuungsbedarf
2. Bedarfsdeckung durch Ehegattenvertretungsrecht
3. Bedarfsdeckung durch Vollmachten
- Vollmachtsarten
- Voraussetzungen zur Vollmachtserteilung
- Risiken und Nebenwirkungen
4. Betreuungsverfügung – Auswahl eines Betreuenden bei fehlender Vollmacht
5. Patientenverfügung
6. Recht der Sterbehilfe und Selbsttötung
7. Fazit
- Betreuungsbedürfnis
- Betreuungsbedarf
2. Bedarfsdeckung durch Ehegattenvertretungsrecht
3. Bedarfsdeckung durch Vollmachten
- Vollmachtsarten
- Voraussetzungen zur Vollmachtserteilung
- Risiken und Nebenwirkungen
4. Betreuungsverfügung – Auswahl eines Betreuenden bei fehlender Vollmacht
5. Patientenverfügung
6. Recht der Sterbehilfe und Selbsttötung
7. Fazit
Termin
10.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.304
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel
46485 Wesel
- Lars Mückner
Richter am Amtsgericht, Familiengericht und Betreuungsgericht, Dozent für Betreuungsrecht
Betreuungsbehörden, Leistungsverwaltung nach den SGB, Krankenhaussozialdienste, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst, rechtliche Betreuungspersonen und Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen sowie Träger von Ambulanten Leistungen