Fortbildungsprogramm

Die rechtssichere Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen

Veranstaltungsziele

Obdachlosigkeit stellt im Rahmen der Aufgaben der Ordnungsbehörden eine Gefahr für die Sicherheit dar und muss deshalb durch Unterbringung der Betroffenen geregelt werden.

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, verfügen über keinen Wohnsitz und müssen gem. FlüAG NRW durch die Städte und Gemeinden untergebracht werden.

Menschen, die ihre Wohnung nach einer Räumungsklage verlieren, Personen die wegen häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen werden oder Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über keine Wohnung mehr verfügen, sind im Sinne des OBG unterzubringen.

Wie mache ich dies rechtssicher?

In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des Obdachlosenrechts vermittelt.

Inhalte

1. Begriff der Obdachlosigkeit
2. Ursachen der Obdachlosigkeit
3. Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
4. Gefahrenabwehrrechtliche Grundlagen
5. Probleme bei der Beschlagnahmung von Wohnungen
6. Ordnungsverfügung für Obdachlose
7. Einweisungsverfügung für Flüchtlinge
8. Hausordnung in Unterkünften
9. Satzung für Unterkünfte
10. Einsatz von Hausmeistern
11. Kommunal angemieteter Wohnraum
12. Ausübung von Hausrecht
13. Besprechung eines Beispielfalls anhand der ordnungsbehördlichen Generalklausel

Termin

Termin
09.04.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.
Veranst.-Nr.
III.458

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Fachbereiche Ordnung, Soziales und Wohnungswesen

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388