Fortbildungsprogramm

Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft – Wie damit umgehen?

Veranstaltungsziele

Durch das Bürgergeldgesetz hat der Gesetzgeber § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) und § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft zum 01.01.2023 für bestimmte Fallkonstellationen eine Karenzzeit von einem Jahr eingeführt, in der die Bedarfe für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, auch wenn sie die Angemessenheitsgrenze überschreiten. Auch schon in der Coronazeit waren die Maßnahmen der Jobcenter und Sozialämter zur Senkung der Bedarfe für die Unterkunft auf eine angemessene Höhe zeitweise ausgesetzt worden. In manch einem Leistungsfall ist die Karenzzeit zum 01.01.2024 abgelaufen. Es besteht akuter Handlungsbedarf – von der Kostensenkungsaufforderung bis zur tatsächlichen Umsetzung. Wie mit der vielschichtigen Problematik zu hoher Aufwendungen für die Unterkunft materiell und verfahrensrechtlich umzugehen ist, soll über das Seminar aufgearbeitet werden.

Inhalte

1. Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft – Was fällt darunter und was nicht?
2. Umgang mit Mischmietverhältnissen (möblierte Wohnung, Wohnung mit Garten, Stellplatz, Garage)
3. Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft – Was versteht die Rechtsprechung darunter?
4. Wie werden die Angemessenheitsgrenzen im Einzelfall ermittelt?
5. Karenzzeit – Regelungsgehalt im Detail
6. Ausnahmen von der Karenzzeit
7. Kostensenkungsaufforderung – rechtliche Einordnung, Inhalt, Adressat
8. Wie können leistungsberechtigte Bürger Kosten der Unterkunft senken – rechtssicherer Umgang mit Untervermietung, vertraglicher Senkung des Mietzinses, Umzug…
9. Umsetzung der Kostensenkung ohne Umzug der leistungsberechtigten Bürger – verfahrensrechtliche Fallen vermeiden?
10. Bei geplantem Umzug des leistungsberechtigten Bürgers während und nach Ablauf der Karenzzeit: Zusicherung rechtssicher prüfen und erteilen bzw. ablehnen.

Termin

Termin
26.09.2025, 09:00 Uhr – 12:15 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.351-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Sachbearbeitende der Leistungsabteilung in Jobcentern und Sozialämtern, der Widerspruchsstellen und SGG-Stellen

Voraussetzung

PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.

Gebühr

130,00 € 123,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
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