Fortbildungsprogramm

Ordnungsrecht für Feuerwehren

Veranstaltungsziele

Die Einsätze der Feuerwehren werden immer mehr behindert, gestört oder Wehrkräfte körperlich zumindest direkt bedrängt. Dabei tauchen Fragen auf, inwieweit diese Einsätze rechtlich abgesichert sind.

Dies gilt z. B. für das Eindringen in Wohnraum ebenso, wie die rechtliche Beurteilung von Evakuierungen. Gleichzeitig werden insbesondere Berufsfeuerwehren nach Dienstschluss der allgemeinen Ordnungsbehörden mit deren Aufgaben für Notfälle beauftragt.

Das Seminar soll die rechtlichen Grundlagen der gängigen allgemeinen und auch speziellen ordnungsrechtlichen Vorschriften vermitteln. Sie werden Ihre speziellen Fragen aus dem Berufsalltag im Austausch mit anderen Teilnehmenden und dem Seminarleiter erörtern und einer Lösung zuführen können.

Inhalte

1. Abgrenzung des OBG zum BHKG
2. Prüfung der Zuständigkeiten
- Abgrenzung Privatrecht zum öffentlichen Recht
3. Erörterung des allgemeinen Ordnungsrechtes (OBG, PolG)
4. Besprechung der Generalklausel § 14 I OBG und der Standardmaßnahmen
5. Entschließungs- und Auswahlermessen
6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Termin

Termin
07.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung ist nicht online buchbar. Für eine Anmeldung kontaktieren Sie das S.I.N.N-Team.
Veranst.-Nr.
FW.15

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

F/B alle Angehörigen der Feuerwehren

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit:
Besonderes Ordnungsrecht (z. B. LHundG, LImSchG, PsychKG GewO, BestGNRW)

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung ist nicht online buchbar. Für eine Anmeldung kontaktieren Sie das S.I.N.N-Team.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388